Allgemeine Geschäftsbedingungen Northern Consulting GbR
1. Geltungsbereich.
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus
und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss
mit der Northern Consulting Mit
Unternehmen, Unternehmern, Verbraucher oder Auftraggeber
sind im Rahmen des
Dienstleistungsgeschäfts ausschließlich die nachstehen
Geschäftsbedingungen maßgebend.
Abweichende Geschäftsbedingungen
erkennt Northern Consulting. Nicht an, soweit Northern Consulting.
ihrer Geltung nicht schriftlich
zugestimmt hat. Es gelten die Geschäftsbedingungen in der
gültigen Fassung zum Zeitpunkt des
jeweiligen Vertragabschlusses.
Northern Consulting. weist ausdrücklich
darauf hin, dass das Leistungsangebot von Northern Consulting.
wie auch Newsletter, Infobroschüren,
Vertragsunterlagen ausschließlich dem
Endverbraucher bzw. direkte
Firmengründer, oder auch autorisierten Kooperationspartner
zur Verfügung steht. Die
Leistungsanforderung von Zwischenhändler, Vermittlern oder
sonstigen Drittpersonen oder
Drittunternehmen, welche Leistungen von Northern Consulting.
nicht in Eigeninteresse erfragen bzw.
insbesondere von Mitbewerbern, ist ausgeschlossen.
Bei Zuwiderhandlung gegen diese
Bestimmung wird eine Strafe in Höhe von 25.000€
fällig, die an Northern Consulting.zu
leisten ist. Die Strafe ist unabhängig von einem tatsächlich entstandenen
Schaden an Northern Consulting. zu leisten. Eventuelle Schadensersatzansprüche
bleiben hiervon unberührt.
Die Unwirksamkeit einzelner
Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.
Das Gleiche gilt, wenn einzelne
Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.
2.Bestellung / Zustandekommen des
Vertrages /Widerufsrecht /Alle Angebote von Northern
Consulting. sind unverbindlich und
freibleibend. Technische Änderungen, Änderungen in Form,
Farbe bleiben im Rahmen des
zumutbaren vorbehalten. Bis zur endgültigen Absendung seines
Auftrages an Northern Consulting. kann der
Auftraggeber diesen jederzeit korrigieren bzw. löschen.
Nach Absendung ist der Auftrag
verbindlich. Der Vertrag kommt wenn der Auftraggeber
das zuvor für Ihn erstellt Angebot
annimmt und /oder Northern Consulting. ein Auftrag des
Vertragpartners schriftlich, per Fax
oder mittels Computer und Datenleitung, insbesondere
e-mail , vorbehaltlich der
Durchführbarkeit durch Northern Consulting. durch eine Auftragsbestätigung bestätigt.
Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der
Auftraggeber sie erhalten hat. Wenn
Verträge vorbehaltlich schriftlicher oder fernschrift-
licher Bestätigung abgeschlossen
werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens von
Northern Consulting. maßgebend, sofern der
Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.
Vertragssprache ist Deutsch.
Mit Auftragserteilung erkennt der
Auftraggeber die Geschäftsbedingungen der Northern Consulting
an, auch wenn durch ihn keine
schriftliche Erklärung abgegeben wurde. Allein die
Auftragserteilung durch den
Vertragspartner ist der Beweis über Kenntnisnahme und das
Einverständnis zu den hier
veröffentlichen Geschäftsbedingungen.
Der Auftraggeber kann seinen Auftrag
innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung sofern
er nicht durch Veranlassung zur
sofortigen Lieferung auf das Widerspruchsrecht verzichtet hat, in schriftlicher
Form widerrufen. Per Post, Fax oder E-mail an Northern
Consulting GbR.
NL-Germany Broicherdorfstr. 63 ,
41564 Kaarst Germany. Es genügt die rechtzeitige Absendung. Eine Begründung ist
nicht erforderlich: Im Falle eines wirksamen Widerrufes
sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurück zu gewähren. Das Widerrufsrecht gilt
nicht für Aufträge die nach ihren
Spezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf Ihre
persönliche Bedürfnisse zugeschnitten
sind.Für die Überlassung des Gebrauchs oder der
Benutzung bis zum Zeitpunkt der
Ausübung des Widerrufs ist deren wert zu vergüten.
Die durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme
Einer sonstigen Leistung eingetretene
Wertminderung bleibt außer Betracht. Nach
Ausübung des Widerrufs ist der
Auftraggeber nicht mehr zum Gebrauch berechtigt und
Muss die Waren unverzüglich
zurücksenden. Insoweit bleiben alle Rechte vorbehalten.
3.Lieferung/Rücktritt/ Kündigung
Die Lieferung erfolgt durch
Postsendung per Einschreiben an die vom Auftraggeber
angegebene Lieferadresse. Northern Consulting. Bemüht sich , jeden Auftrag innerhalb von
48Std. auszuführen.Voraussetzung ist
die Vereinbarung zur Aufhebung des
Widerrufsrecht, welche bei jeder
Bestellung angeboten wird.Die Angaben über Lieferfristen sind aber
unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Lieferfrist von 24
Std. in der Auftragsbestätigung zugesagt worden ist. Sollte ein Angebot nicht
mehr lieferbar sein,
behält sich Northern Consulting. vor, von
dem Vertrag zurückzutreten. Sollte die vertraglich vereinbarte Leistung
unmöglich sein, so kann der Auftraggeber nur Schadensersatz verlangen,
wenn der Verzug oder die
Unmöglichkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Northern Consulting.beruht.
Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen,
Betriebsstilllegung, Streik, extreme
Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände- auch
Bei Lieferanten von Northern
Consulting.unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird Northern Consulting. für die Dauer der
Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht freigestellt.
Den Eintritt solcher Ereignisse wird
Northern Consulting. den Vertragspartnern unverzüglich mitteilen.
Diese Ereignisse berechtigen Northern
Consulting auch, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der
Nichtlieferung oder ungenügenden
Belieferung von Northern Consulting. seitens ihrer Vorlieferanten
ist Northern Consulting. von ihren
Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies
gilt nur dann, wenn sie die
erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu
liefernden Waren/Dienstleistungen
getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig
ausgewählt hat.
Ein Recht zur fristlosen Kündigungen
aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.
Ein wichtiger Grund zur Kündigung des
Vertrages liegt für Northern Consulting. insbesondere dann
vor, wenn der Vertragspartner trotz
Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtungen zur
Zahlung nicht nachkommt. Ein
wichtiger Grund zur Kündigung liegt ferner vor, wenn der
Vertragspartner Dienstleistungen
verlangt, die gegen geltendes Recht und/ oder die guten
Sitten verstoßen.
Northern Consulting. ist berechtigt
jederzeit den Vertrag, insbesondere des registrierten Büros/
Sekretär( Secretary Service) sowie
anderen Dienstleistungen/ Waren zu kündigen, wenn
Northern Consulting. darüber Kenntnis
erlangt, dass der Vertragspartner Geschäften nachgeht die
zumindest in einem Land der
Europäischen Union untersagt sind oder Geschäfte betreibt,
die gegen die guten Sitten verstoßen.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Northern
Consulting.keinen Nachweis darüber zu
erbringen hat, dass dieser Verdachtsmoment tatsächlich
Begründet ist. Für die Kündigung des
Vertrages bei Erbringung des Secretary Services und
auch des registrierten Büros bedarf
es keinen besonderen Grund und ist daher jederzeit durch
Northern Consulting. möglich.
Der Vertragspartner kann eine
Rückvergütung seiner Ausgaben für das registrierte Büro in
in Höhe von 10% verlangen. Sollte
Northern Consulting. bzw. ein Lieferant den Sekretär
(Company Secretary) stellen, und
tritt dieser ohne Angaben von Gründen und ohne Fristen zurück, ist der
Vertragspartner berechtigt für den bereits bezahlten Services maximal
den gezahlten Betrag zurück zu
verlangen.
Das Geltendmachen von höheren
Ansprüchen ist nicht möglich, da der Vertragspartner vor
Abschluss des Vertrages informiert
wurde, dass die Kündigung seitens Northern Consulting.
Hinsichtlich u.a. des registrierten
Büros, Sekrtär Services sowie grundsätzlichen weiteren
Dienstleistungen möglich ist.
4. Zahlung /
Aufrechnung/Zurückzahlung / Verzug
Falls nicht anderes vereinbart ist,
hat die Zahlung bei Lieferungen und Leistungen von
Northern Consulting. ohne jeden Abzug
unverzüglich nach Rechnungsstellung zu erfolgen.
Projektpauschalen und Tagesätze
werden vor Auftragsbeginn fällig. Für kostenpflichtige
Leistungen gelten die zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses in der Auftragsbestätigung
genannten Preise.
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem
Besteller nur dann zu, wenn seine Ansprüche
rechtskräftig festgestellt oder von
Northern Consulting. Anerkannt sind. Außerdem ist er zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch
Auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug
Ist Northern Consulting. Berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der
Zentralbank bekannt gegebenen
Leitzinssatz zu fordern. Falls Northern Consulting. einen höheren
Verzugsschaden entstanden ist, ist
Northern Consulting. Berechtigt diesen geltend zumachen.
Dem Besteller bleibt es vorbehalten,
nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich
Niedriger entstanden ist.Bei
ausbleibender Zahlung bis zum Ablauf des 30.tages nach
Zugang der Rechnung gerät der Kunde
in Zahlungsverzug. Zahlungsverzug tritt auch dann ein,wenn der Kunde vor Ablauf
dieser Frist durch Northern Consulting. gemahnt wird oder die
Zahlungsfrist kalendermäßig bestimmt
ist.
5.Eigentumsvorbehalt.
Die gelieferte Ware / Dienstleistung
bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller
Forderungen, die Northern Consulting. aus
der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gegen
Diesen hat oder künftig erwirbt,
uneingeschränkt und verlängertem Eigentum von Northern Sec.
6. Gewährleistung/Haftung
Liegt ein von Northern Consulting. zu
vertretender Mangel aus Vermittler-oder Auftragstätigkeit
vor, so ist Northern Consulting. zur
Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung verpflichtet.Das
Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag oder
zur Minderung des Kaufpreises wegen
Sachmangels setzt voraus, dass eine der Northern Consulting gesetzte angemessene Frist zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolglos abgelaufen ist.
Schadensersatzansprüche des
Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung
von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter
Handlung sind ausgeschlossen. Dies
gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird.
Northern Sec. verlässt sich, bei vom
Auftraggeber erteilten Auskünften und ausgehändigten
Dokumenten auf deren Richtigkeit und
Vollständigkeit. Der Auftraggeber stellt Northern Consulting von sämtlichen ggf. aus der
Unrichtigkeit von Angaben resultierenden Ansprüchen frei.
In keinem Fall haftet Northern Consulting.
wegen in ihrer Konzeption und Werbeaussagen
Enthaltenen Sachaussagen über
Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Der
Auftraggeber stellt Northern Consulting.
bereits jetzt von jeglicher diesbezüglicher Haftung frei,
dies gilt auch hinsichtlich etwaiger
Northern Consulting. entstehenden Schadensersatz -verbindlichkeiten und Kosten der
angemessenen Rechtsverteidigung.
Northern Consulting. haftet nur für Schäden,
sofern ihr bzw. ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen
wird. Im Falle einer leichten fahrlässigen Verletzung von
Hauptpflichten oder Kardinalpflichten
ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische
Schäden begrenzt, höchstens
allerdings bis zu einem Schaden in Höhe von der vereinbarten
Und bezahlten Projektpauschale/
Gesamtpreis der Waren und-oder Dienstleistungen die durch
Northern Consulting. in der
Auftragsbestätigung genannt wurden.
Die Dienstleistungen der Northern
Consulting. werden professionell und nach Vorgabe der
Vertragspartner ausgeführt. Sollte
dennoch ein Grund zur Beanstandung seitens des
Vertragspartners bestehen, so ist die
Northern Consulting. zur Nachbesserung berechtigt.
Northern Consulting. leistet keine
Beratung zur Steuerhinterziehung und führt keine rechts- und/
oder steuerberatende Tätigkeit durch.
Weder im geschäftlichen Verkehr noch zu Zwecken des
Wettbewerbs wird die Besorgung
fremder Rechtsangelegenheiten durchgeführt. Unsere
Tätigkeiten sind auf §1 UWG , sowie
das Rechtsberatungsgesetz ( RBerG) geprüft.
Unseren Vertragspartnern werden für
unsere Dienstleistungen Anwälte empfohlen.
Mit diesen kooperieren wir bereits
seit einigen Jahren. Der Vertragspartner kann frei
entscheiden, inwieweit er sich den
Rat seines eigenen Rechtsanwaltes zu Rate ziehen
möchte. Dieser Hinweis gilt
vornehmlich gewerblichen Abmahnern.
Northern Consulting. haftet nicht für
Aussagen die durch den Gesetzgeber durch neue Verordnungen Gesetze usw. hinfällig werden. Es
wird im besonderen darauf hingewiesen, dass das
Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht
sowohl von der deutschen aber auch europäischen
Rechtssprechung regelmäßig geändert
und/oder angepasst wird.
7. Leistungsstörungen
Der Kaufpreis wird sofort fällig,
wenn der Vertragspartner die Zahlung des Kaufpreises
endgültig verweigert. Dieselbe
Rechtfolge tritt ein, wenn der Vertragspartner bei vereinbarten
Ratenzahlungen mit einem einer Rate
übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn Zahlung
der rückständigen Betrag mindestens
10% des gesamten Kaufpreises ausmacht.
Northern Consulting. kann im Falle der
endgültigen Verweigerung der Zahlung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer
Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen
Kosten,Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen.
Northern Consulting. kann die sofortige
Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlungen oder
Leistungen einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche
Verschlechterung der Vermögens-oder
Einkommensverhältnisse des Vertragspartners oder
bei ihm eine erhebliche
Vermögensgefährdung eintritt.
8. Datenschutz
Die Auftragserteilung setzt voraus,
dass Name ,Anschrift, e-mail und weitere Daten vom
Besteller bekannt gegeben und von
Northern Consulting. gespeichert werden können. Northern Consulting weist gemäß §33 BDSG daraufhin, dass
auftragsbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert, verarbeitet
und genutzt werden. Northern Consulting. ist berechtigt,die Bestandsdaten ihrer Auftraggeber
zu erheben, und zu verarbeiten soweit dies zur
Durchführung des Vertragszwecks, zur
Werbung und zur Marktforschung für eigene
Zwecke erforderlich ist und sofern
der Kunde dieser Verwendung seiner Daten nicht
widerspricht. Der Vertragspartner
wird hiermit ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht
hingewiesen.
Die Vertragspartner verpflichten sich
, alle Informationen und Daten, die sie vom
Vertragspartner im Zusammenhang mit
der Durchführung dieses Vertrages erhalten,
vertraulich zu behandeln, wenn nicht
im Auftrag andere Regelungen getroffen worden sind.
An allen in Zusammenhang mit der
Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen,
wie z.B. Kalkulationen, Verträge,
Entwürfe usw. behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrecht vor. Diese Unterlagen
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei
denn, wir erteilen dazu dem Besteller
unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Dies gilt insbesondere auch für die
Bereitstellung von Informationen und Broschüren.
Diese sind nicht übertragbar und
gelten ausschließlich für den Vertragspartner selbst.
Diese Verpflichtung erstreckt sich
über die Beendigung des Vertrages hinaus. Sollte der
Vertragspartner innerhalb von 12
Monaten nach Vertragsabschluss selbst oder aber
über Drittpersonen oder
Drittunternehmen in Wettbewerb zu Northern Consulting treten,
wird eine Strafe von €25.000,--
fällig .
Das Recht auf geltend machen eines
höheren Schadens bleibt davon unberührt.
9. Erfüllungsort/ Rechtswahl /
Geschäftssitz
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz
der Northern Consulting. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen
Northern Consulting. und dem Vertragspartner
findet ausschließlich deutsches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrecht
Anwendung. Für alle Streitigkeiten die sich aus oder im
Zusammenhang mit einem mit Northern
Consulting geschlossenen Vertrag ergeben, wird
der Geschäftssitz Limburg der Northern
Consulting. als Gerichtsstand vereinbart.
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