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Limited Gründen
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mit
Northern
Consulting GbR |
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VORTEILE DER LIMITED
Die Gründung einer
britischen Limited Company bringt viele Vorteile mit sich.
Die wichtigsten
Vorteile haben wir für Sie untenstehend aufgeführt:
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Limitierte
Haftung |
Freie
Namenswahl |
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Keine Haftung
mit dem Privatvermögen der Beteiligten. Die Limited Company
bietet insbesondere Existenzgründern die Möglichkeiten, die
Vorteile der garantierten europäischen Niederlassungsfreiheit zu
nutzen. |
Der oder die
Gründer haben die Möglichkeit, den Namen der Limited frei zu
bestimmen. Es ist z. B. keine Nennung des Familiennamens wie in
Deutschland bei einzelnen Personengesellschaften erforderlich. |
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Auslagerungen |
Flexibilität |
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Gründen Sie z.
B. für Ihre Geschäftsbereiche je eine Limited und schaffen Sie
dadurch eine Holdingstruktur. Im Fall eines Problems mit einem
Geschäftsbereich, bleiben Sie mit allen weiteren Bereichen
uneingeschränkt handlungsfähig. |
Mit Ihrer
Limited sind Sie stets flexibel. Sie können problemlos neue
Gesellschafter aufnehmen oder eine Kapitalerhöhung durchführen.
Veränderungen in der Aktionärsstruktur müssen nur einmal
jährlich an das britische Handelsregister gemeldet werden. |
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Geringes
Gründungskapital |
Geschäftlicher
Neustart |
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In Deutschland
benötigen Sie neben hohen Gründungskosten bei einer GmbH ein
Stammkapital von € 25.000 Euro oder € 50.000 bei einer kleinen
AG. Eine Limited gründen Sie dabei schon ab £ 1 (€ 1,40) und
schließen sogar Ihre private Haftung aus. |
Auch nach einer
Insolvenz in Deutschland macht Sie die Limited geschäftlich
wieder fit. Möchten Sie dabei nicht als Eigentümer der Limited
in Erscheinung treten? Kein Problem - nutzen Sie ganz einfach
unseren Treuhänderservice. |
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Firmenfreundliches Recht |
Einfache
Gesellschaftsauflösung |
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England hat ein
sehr einfaches Gesellschaftsrecht, das von vielen Ländern als
Grundlage genommen wurde. Das deutsche Gesellschaftsrecht ist
hingegen für Existenzgründer bürokratisch und unfreundlich.
Nutzen Sie jetzt die garantierte, europäische
Niederlassungsfreiheit in Deutschland. |
Ob die
Gesellschaft freiwillig (auf Beschluss der Gesellschafter) oder
zwangsweise (z. B. aufgrund von Insolvenz) aufgelöst werden
soll, ist dies im britischen Gesellschaftsrecht problemlos,
zeitnah und ohne große Kosten jederzeit möglich. Auch bei einer
Gesellschaftsauflösung steht Ihnen Northern-Limited gerne mit
Rat und Tat zur Seite und übernimmt alle erforderlichen
Formalitäten. |
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Niedrige
Steuern |
Geringe
Gründungskosten |
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Profitieren Sie
vom unternehmerfreundlichen Steuerklima in Großbritannien.
Abhängig von der Konstruktion der Gesellschaft ist eine
Reduzierung der Steuerlast der Gesellschaft von bis zu 40%
darstellbar. Konsultieren Sie Ihren Steuerberater –
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Eine
vollwertige Limited zum sofortigen Geschäftsstart erhalten Sie
bei uns ohne hohen Zeitaufwand. Wir freuen uns, Sie bald als
neuen Kunden begrüßen zu dürfen. | |
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