Saturday, 22. November 2008
Home arrow Sparangebot


Sparangebot PDF Drucken E-Mail


Firmengründung: ab 849,00€

 

Zur Gründung einer Limited Company werden folgende Angaben benötigt:  

  • der Firmenname
  • das Registered Office
  • die Höhe des
  • Share Capital
  • ein oder mehrer
  • Director/s
  • ein
  • Secretary
  • ein oder mehrere
  • Shareholder

Der Firmenname kann frei gewählt werden, sofern keine andere Gesellschaft unter dem gleichen oder ähnlichen Namen registriert ist. Namen, die Rechte anderer Personen verletzen sind nicht zulässig. Bestimmte Begriffe, wie z.B. Police, Royal, Queen etc. dürfen nur mit Genehmigung genutzt werden. Der Zusatz Limited oder Ltd. ist erforderlich, um auf die beschränkte Haftung hinzuweisen.

Die Höhe des "Share Capital" (Aktienkapitals) wird von den Gesellschaftern im "Memorandum of Association" festgelegt. Laut Statistik der AHK London werden 90 % aller Limited Companies mit einem Share Capital (Stammkapital) von 100 £ (ca. 150 EUR) gegründet. Auch 1 £ würde ausreichen.

Das Registered Office ist der juristisch eingetragene Sitz der Limited. Er muss sich in England oder Wales befinden. An diese Anschrift wird die gesamte behördliche Post gesandt. Das registered Office darf kein Postfach sein. Hier muss das Combined Register (Gesellschaftsregister) der Gesellschaft für jedermann zu den üblichen Geschäftszeiten in einem Büro (Office) einsehbar sein. Diesen Ort bezeichnet man als Registered Office.

Die Limited kann von einem Director ( Geschäftsführer ) oder mehreren Directors vertreten werden. Ein Director darf nicht gleichzeitig Secretary sein.

Der Secretary (Verwaltungsdirector) führt das Register der Gesellschaft, ist alleiniger Ansprechpartner des britischen Handelsregisters und empfängt die behördliche Post. Er ist gesetzlich vorgeschrieben. Für Limited Companies die überwiegend in Deutschland, also nicht in England tätig werden, empfehlen wir die Buchung dieses Secretary-Service. Hier erbringt ein britischer Spezialist die Secretary-Aufgaben. Dieser öffnet sein Büro für das Publikum als Registered Office. Dadurch ist ein eigenes Büro in England nicht zwingend notwendig.

Der Shareholder ( Gesellschafter bzw. Aktionär ) kann zusätzlich die Funktion des Secretary übernehmen. Zur Gründung einer Limited werden also mindestens zwei Personen benötigt.

Weitere Angebote:

Firmengründung:
Angebot LTD:
 
Werbung
 
Social Bookmark
Add to: Mr. Wong Add to: Webnews Add to: Icio Add to: Oneview Add to:  FAV!T Social Bookmarking Add to: Favoriten.de Add to: Seekxl Add to: Linksilo Add to: Yigg Add to: Linkarena Add to: Digg Add to: Del.icoi.us Add to: Furl Add to: Yahoo Add to: Spurl Add to: Google Add to: Blinklist Information
Social Bookmarking