
Northern
Consulting GbR
SACHINFORMATION
Auszüge aus dem
GESELLSCHAFTSRECHT
DER US BUNDESSTAATEN
DELAWARE, FLORIDA,
NEVADA,
UTAH , WYOMING MONTANA
©
Copyright Northern Consulting GbR.
Inhaltsverzeichnis:
1. Einführung
2. Das
Gesellschaftsrecht und die Besteuerung von Gesellschaften in den
verschiedenen
US-Staaten .
2.1. Vorschriften
für die Gründung und Verwaltung einer Corporation in Delaware
2.2. Vorschriften
für die Gründung und Verwaltung einer Corporation in Florida
2.3. Vorschriften
für die Gründung und Verwaltung einer Corporation in Nevada
2.4. Vorschriften
für die Gründung und Verwaltung einer Corporation in Utah
2.5. Vorschriften
für die Gründung und Verwaltung einer Corporation in Wyoming
2.6 Vorschriften
für die Gründung und Verwaltung einer Corporation in Montana
3.
Zusammenfassung generell gültiger Regelungen
4. Abschliessende
Beurteilung zur Auswahl eines bestimmten Bundesstaates zum
Zwecke einer
US-Firmengründung
5. USF
Dienstleistungen
1. Einführung
Jeder Einzelstaat
der USA hat sein eigenes Gesellschaftsrecht [in der Regel als
Business
Corporation Law bezeichnet]. Diese einzelstaatlichen Gesetze regeln die
Gründung der
Gesellschaft, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, Direktoren
und anderer
Vertreter der Gesellschaft und enthalten Vorschriften über wesentliche
gesellschaftsrechtliche Bestimmungen. In bestimmten Fällen sind neben den
einzelstaatlichen
Bestimmungen auch Bundesgesetze zu beachten. So z.B. im Fall
einer
Kapitalerhöhung einer Corporation beim Verkauf von Aktien in der
Öffentlichkeit,
wo neben den Wertpapiergesetzen der einzelnen Bundesstaaten
auch das
Bundesgesetz Securities Act of 1933 eingehalten werden muss.
Neben dem
Business Corporation Law ist das Common Law (Gewohnheitsrecht)
zubeachten.
Dieses umfasst Rechtsgrundsätze und Detailbestimmungen, wie sie sich
aus der
Rechtsprechung, aus Verwaltung und der Rechtswissenschaft ergeben und
die die
Bestimmungen der Gesetze der US Bundesstaaten ergänzen oder ausfüllen.
Im folgenden
beziehen wir uns ausschliesslich auf die Rechtsform der
Aktiengesellschaft [Corporation] und hier auf die Close Corporation. Deren
Aktien
dürfen nicht
öffentlich angeboten werden, im Gegensatz zur Public, bzw. Open
Corporation.
Im zweiten Kapitel dieser USF
Sachinformation finden Sie jeweils unter dem Stichwort
Gesellschaftskapital den Begriff
"Aktiengattungen". Das amerikanische Recht ermöglicht
ebenso wie das deutsche die Ausgabe
verschiedener Gattungen von Aktien, deren
Unterschiede im folgenden erläutert
werden.
Die Aktien einer Corporation:
In den Articles of Incorporation,
also im Gesellschaftsvertrag, ist bestimmt, ob eine oder
mehrere Gattungen von Aktien
ausgegeben werden und welche Rechte an sie geknüpft
sind. Man unterscheidet hauptsächlich
zwischen Stammaktien [Common Stock] und
Vorzugsaktien [Preferred Stock].
Common Stock: Sie gewähren dem Inhaber ein
anteiliges Stimmrecht,
Gewinnbezugsrecht und einen Anteil am Vermögen der
Corporation. Preferred Stock: Sie
gewähren dem Inhaber bei Ausschüttung von Dividenden eine Vorzugsbehandlung,
z.B. einen festen Mindestbetrag oder -prozentsatz. Dafür hat der Inhaber in
der Regel nur ein beschränktes oder überhaupt kein Stimmrecht. Cumulative
Preferred Stock: Sie gewähren dem Inhaber eine jährliche feste Dividendenzahlung
auch in Verlustjahren. Dabei muss die Nachzahlung von ausgefallenen
Dividenden erfolgen, sobald die Gesellschaft wieder über
einenausschüttungsfähigen Gewinn verfügt. Non-Cumulative Preferred Stock:
Vorzugsaktien ohne Anspruch auf Dividenden – nachzahlung. Participating
Preferred Stock: Sie gewähren dem Inhaber neben der Zahlung einer festen
Dividende zusätzlich einen Anteil an dem darüber hinausgehenden.
Reingewinn der Gesellschaft. Treasury
Stock: Dies sind Aktien, die von der Corporation zurückgekauft oder die auf
irgendeine andere Weise in den Besitz der Gesellschaft gelangt sind. Sie dürfen
von der Corporation nur aus Gewinnüberschuss erworben werden und haben solange
kein Stimmrecht, bis sie wieder ausgegeben werden. Convertible Stock: Sie
gewähren dem Inhaber ein Umtauschrecht in Obligationen [Bonds] der Corporation.
No Par Value Stock: Hier handelt es
sich um Aktien ohne Nennwert, die zu einem vonder Gesellschaft festgesetzten
Kurs verkauft werden. Lediglich die Anzahl der zurAusgabe zugelassenen Aktien
muss in den Articles of Incorporation festgelegt werden.
Das Share Certificate [der
Aktienschein] ist das einzige Zertifikat, welches das Eigentum von Aktien
beurkundet. Namensaktien können durch Blankoindossament praktisch zu
Inhaberpapieren gemacht werden. (Das interessiert insbesondere unsere
Wyoming-Kunden sehr !) Ein Ausschluss der Übertragbarkeit von Aktien ist nicht
zulässig, jedoch kann die Satzung vorsehen, dass Aktien zunächst anderen
Aktionären zum Kauf angeboten werden
müssen. Diese Art der Beschränkung der Übertragbarkeit muss auf den Share
Certificates vermerkt sein.
Die von Northern Sec. gegründeten
US-Gesellschaften werden, soweit Sie nichts Gegenteiliges wünschen, mit einem
Nominal-Aktienkapital von USD 1 Million versehen. Es muss klar gesagt werden,
dass es sich bei dem Nominal-Aktienkapital lediglich um ein fiktives
Aktienkapital handelt, welches in dieser Höhe in das Handelsregister des
jeweiligen US-Bundesstaates eingetragen wird. Soweit eine Auskunft durch Dritte
eingeholtwird, erhalten diese nur die Angaben über das Nominal-Aktienkapital,
nicht aber über das tatsächlich eingezahlte Kapital. Wieviel oder wie wenig auf
das Nominalaktienkapital bisher durch die Aktionäre eingezahlt worden ist, kann
das jeweilige Handelsregister gar nichtwissen. Es liegt ausschliesslich bei
Ihnen, wieviel Aktien Sie aus diesem Nominalkapital an sich selbst oder an
Personen Ihrer Wahl verkaufen und so ein eingezahltes Aktienkapital [Issued
Capital] schaffen.
2. Das Gesellschaftsrecht und die
Besteuerung von Gesellschaften in den verschiedenen US-Staaten
Den nachstehenden Ausführungen liegen
zugrunde
das Delaware General Corporation Law
in der Fassung 1993/1994,
das Florida
Business Corporation Act, Ausgabe 1993,
die Domestic And
Foreign Corporation Laws of the State of Nevada, Stand 01.10.1993,
die Utah
Corporation And Business Laws, 1992 Edition,
die 1994 Wyoming
Business Laws (Business Corporation Act).
2.1. Vorschriften für die Gründung
und Verwaltung einer Corporation in Delaware
Incorporators [Gründer der
Gesellschaft]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität: Beliebig, keine
Einschränkungen. Natürliche und/oder juristische Person sind möglich.
Ort der Gründerversammlung: Beliebig,
keine Einschränkungen.
Shareholders [Aktionäre]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität: Beliebig, keine
Einschränkungen.
Ort der jährlichen
Aktionärsversammlung: Beliebig, aber in den By-Laws (Statuten) festzulegen wird
keine besondere Abmachung getroffen, sollten die Versammlungen im Registered
Office in Delaware stattfinden. Anstelle von Versammlungen können auch
schriftliche Übereinkommen getroffen
werden.
Maximale Durchgriffshaftung:
Aktionäre haften für den nicht vollständig einbezahlten Teil des von ihnen
gezeichneten Kapitals und für bestimmte Gesellschaftsverbindlichkeiten wie zum
Beispiel Steuern.
Sind Bearer Shares [Inhaberaktien]
möglich ? - Nein.
Directors [Direktoren]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität: Beliebig, keine
Einschränkungen.
Direktoren müssen nicht gleichzeitig
Aktionäre der Gesellschaft sein, es sei denn, die By-Laws oder das Certificate
of Incorporation sehen dies vor.
Versammlungsort: Beliebig, aber in
den By-Laws festzulegen.
Firmenbezeichnung:
Rein deutschsprachige Firmenbezeichnungen sind zulässig. Der Gesellschaftsname
muss einen der folgenden Begriffe beinhalten.
Nichtsdestotrotz ist die Gesellschaft damit immer noch eine Aktiengesellschaft.
Folgende Rechtsformendungen sind
möglich:
Association
Company
Corporation
Foundation
Fund
Incorporated
Institute
Union
Limited
oder eine der folgenden Abkürzungen:
Co., Corp., Inc., Ltd.,
oder sinngemässe Bezeichnungen oder
Abkürzungen in anderen Sprachen, solange sie in lateinischen Buchstaben
geschrieben sind (z.B.: AG, GmbH, S.A.).
Bereits in Delaware registrierte oder
reservierte Namen dürfen nicht verwendet werden. Die Bezeichnungen Trust, Bank
und Insurance sind nur bei entsprechender Genehmigung erlaubt.
Gegenstand der Gesellschaft:
Allgemeine Formulierungen sind
üblich.
Gesellschaftskapital:
Mögliche Aktiengattungen: Beliebig.
Par Value Shares [Nennwertaktien]
oder No Par Value Shares [nennwertlose Aktien]: Beide sind in beliebiger Höhe
erlaubt. Genehmigtes Kapital: Weder ist ein Minimal- noch ein Maximalbetrag
vorgeschrieben; die Gesamtzahl der Aktien jeder Gattung muss im Certificate of
Incorporation festgelegt werden.
In Abhängigkeit von der Anzahl der
Aktien ist eine jährliche Franchise Tax zu entrichten. Da zudem eine Initial Tax
[Gründungssteuer] gezahlt werden muss, die sich bei Nennwertaktien nach deren
US-Dollar-Nennwert richtet, kann das Gesellschaftskapital, sofern ein solches
beschlossen wird, nur auf USD lauten. Das Aktienkapital kann also nicht in
anderen Währungen angegeben werden.
Gezeichnetes Kapital, Minimum: Keine
Vorschriften.
Einbezahltes Kapital, Minimum: Keine
Vorschriften
Zeitpunkt der Einzahlung des
Kapitals: Von den Direktoren festzulegen.
Art und Weise der Kapitaleinzahlung:
Durch Bargeld, mittels Verrechnung von erbrachter Arbeitsleistung, oder
Sacheinlage von persönlichem Besitz oder von Grundvermögen.
Certificate of Incorporation:
Ort der Aufbewahrung: Beim Secretary
of State ebenso muss eine vom Secretary of State beglaubigte Kopie im County
Recorder des Counties [Bezirks] geführt werden, in dem sich das Registered
Office befindet.
Share Certificates
[Aktienzertifikate]:
Wer unterzeichnet die
Aktienzertifikate ? Entweder der Generaldirektor [Chairman] oder der Präsident
zusammen mit dem Leiter der Finanzabteilung [Treasurer] oder der Company
Secretary. Es kann auch jeweils die entsprechende Vertretungsperson
unterzeichnen. Die Unterschriften
können durch Faksimiles ersetzt werden.
Müssen die Aktienzertifikate
gesiegelt werden ? Eine Gesellschaft kann ein Corporate Seal
[Gesellschaftssiegel] führen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Wenn ein solches
vorhanden ist, können die Aktienzertifikate damit gesiegelt werden.
In Delaware ist eine Registrierung
der Aktien vorgeschrieben. Diese wird dort von den zuständigen Behörden
automatisch vorgenommen, da die Anzahl der Aktien die Basis der zu zahlenden
Franchise Tax ist (siehe unten). Dies hat zur Folge, dass Aktienzertifikate von
Delaware Corporations immer in Delaware gedruckt werden müssen, während USF für
Corporations aus den anderen Bundesstaaten die Aktien an einem beliebigen Ort
drucken lassen kann.
Gesellschaftsführung:
Resident Agent [Örtlicher Vertreter],
Registered Office [Firmensitz]:
Jede Corporation muss einen Resident
Agent in Delaware haben, der sowohl eine natürliche wie auch eine juristische
Person sein kann. Sein Name und die genaue Büroadresse des Registered Office
müssen im Certificate of Incorporation erfasst werden.
Unterlagen der Gesellschaft: Eine
Liste der Aktionäre und das Aktienbuch müssen im Principal Office [Hauptsitz]
der Gesellschaft aufbewahrt werden, welches nicht in Delaware sein muss.
Buchführungspflichten:
Abgabe von Financial Statements /
Geschäftsberichten und Bilanzen: Da in Delaware das Nettoeinkommen aus den
Gesellschaftsaktivitäten besteuert wird (siehe USF
Länderinformation USA), müssen Annual
Returns [Jahresberichte] eingereicht
werden, auf deren Grundlage die zu
zahlende Steuer berechnet wird. Diese Annual Returns enthalten eine Liste der
Direktoren und Officers [leitenden Angestellten]. Steuern oder andere Abgaben in
Delaware:
In Delaware wird weder eine
Umsatzsteuer erhoben noch eine Vermögensteuer auf die Aktien von
Delaware-Gesellschaften, die von Nicht-Ansässigen gehalten werden.
Gesellschaften, die zwar in Delaware registriert sind, aber nur ausserhalb von
Delaware tätig werden, unterliegen keiner Delaware Corporate Tax.
Hinweis: In Delaware kann das
Nominalkapital daher nur auf US-Dollar lauten.
Annual Franchise Tax.
Diese richtet sich nach der Anzahl
der Aktien einer Gesellschaft
2.2. Vorschriften für die Gründung
und Verwaltung einer Corporation in Florida
Der Gesellschaftsname muss einen der
folgenden Rechtsformbegriffe enthalten: "Company", "Corporation" oder
"Incorporated",oder sinngemässe Bezeichnungen oder Abkürzungen in anderen
Sprachen, solange sie in lateinischen Buchstaben geschrieben sind und die
beschränkte Haftung anzeigen.
Die Firmenbezeichnung darf
hinsichtlich des in den Articles of Incorporation festgelegten Geschäftsinhalts
keinen falschen Eindruck erwecken. Namen, die im Zusammenhang mit staatlichen
Behörden stehen, sind nicht zugelassen und bereits in Florida registrierte oder
reservierte Namen dürfen ebenfalls nicht verwendet werden.
Gegenstand der Gesellschaft:
Allgemeine Formulierungen sind
üblich.
Gesellschaftskapital:
Mögliche Aktiengattungen: Beliebig.
Par Value Shares [Nennwertaktien]
oder No Par Value Shares [nennwertlose Aktien]: Keine gesetzliche Vorgabe.
Genehmigtes Kapital: Weder ist ein
Minimal- noch ein Maximalbetrag vorgeschrieben; die Höhe wird lediglich in den
Articles of Incorporation festgelegt. Das Kapital kann auf eine beliebige
konvertierbare Währung lauten.
Gezeichnetes Kapital, Minimum: Keine
gesetzliche Vorgabe.
Einbezahltes Kapital, Minimum: Keine
gesetzliche Vorgabe.
Zeitpunkt der Einzahlung des
Kapitals: Von den Direktoren festzulegen.
Art und Weise der Kapitaleinzahlung:
Durch Bargeld, mittels Verrechnung von erbrachter Arbeitsleistung, oder
Sacheinlage von persönlichem Besitz oder von Grundvermögen.
Articles of Incorporation:
Ort der Aufbewahrung: Beim Department
of State, wo das Original zusammen mit einer Kopie und den entsprechenden Filing
Fees (Eintragungsgebühren) abgegeben werden muss.
Share Certificates
[Aktienzertifikate]:
Wer unterzeichnet die
Aktienzertifikate ? Der Präsident oder Vize-Präsident zusammen mit dem Company
Secretary bzw. seinem Assistenten. Die Unterschriften können durch Faksimiles
ersetzt werden, wenn die Zertifikate von einem Registrierungsbeamten
gegengezeichnet werden.
Müssen die Aktienzertifikate
gesiegelt werden ? Eine Gesellschaft kann ein Corporate Seal
[Gesellschaftssiegel] führen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Wenn ein solches
vorhanden ist, können die Aktienzertifikate damit gesiegelt werden.
Gesellschaftsführung:
Resident Agent [Örtlicher Vertreter],
Registered Office [Firmensitz]:
Jede Corporation muss einen Resident
Agent in Florida haben, der sowohl eine natürliche wie auch eine juristische
Person sein kann. Seine Büroadresse muss mit der des Registered Office
übereinstimmen.
Unterlagen der Gesellschaft: Die
Firmenunterlagen sind ständig bezüglich der Sitzungsprotokolle und weiterer
Beschlüsse der Aktionäre und Direktoren, die ohne Versammlungen stattgefunden
haben, zu aktualisieren und im Principal Office [Hauptsitz] der Gesellschaft
aufzubewahren, welches sich nicht in Florida befinden muss.
Buchführungspflichten:
Abgabe von Financial Statements
[Geschäftsberichten und Bilanzen]: Da in Florida das Nettoeinkommen aus den
Gesellschaftsaktivitäten besteuert wird, müssen jährliche Bilanzen eingereicht
werden, auf deren Grundlage die zu zahlende Steuer berechnet wird.
Zudem müssen Annual Returns
[Jahresberichte] an das Department of State gesandt werden, die u.a. die Adresse
des Hauptsitzes und des Registered Office der Firma und die der Direktoren,
nicht aber die der Aktionäre beinhalten.
Hinweis: In Florida werden bei der Ausgabe von Zertifikaten, Aktien und
dergleichen eine Stempelsteuer [Documentary Stamp Tax] erhoben.
Sowie Jährliche Verwaltungsabgaben,
sonstige Kosten und Steuern einer Aktiengesellschaft:
Annual Filing Fee zuzüglich einer
Supplemental Fee (Zusatzgebühr) Der Annual Return und die jährlichen Gebühren
sind bis zum 01.01. jeden Jahres beim Department of State einzureichen. Das
Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Weitere Abgaben:
Bei Änderungen der Höhe des
Aktienkapitals:
Filing Fee ,Certification Fee,
Bei Auflösung der Gesellschaft:
Filing Fee, Certification Fee,
Bundesstaats-Einkommensteuer:
Jede Corporation, die Einkünfte in
Florida erzielt, muss diese in Florida versteuern. Die Berechnung der zu
zahlenden Steuer ergibt sich aus den normalerweise an die Bundessteuerbehörde
abzugebenden Finanzberichten. Das zu versteuernde Nettoeinkommen der
Gesellschaft unterliegt einem Steuersatz von 5,5%, wobei ein Freibetrag von USD
5000,-- besteht.
2.3. Vorschriften für die Gründung
und Verwaltung einer Corporation in Nevada
Incorporators [Gründer der
Gesellschaft]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität: Beliebig, keine
Einschränkungen.
Natürliche Person, die mindestens 18
Jahre alt sein sollte. Der Incorporator hat die Articles of Incorporation in
Gegenwart eines Notary Public oder im Büro des Secretary of State zu
unterzeichnen.
Ort der Gründerversammlung: Beliebig,
keine Einschränkungen.
Shareholders [Aktionäre]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität: Beliebig, keine
Einschränkungen.
Ort der jährlichen
Aktionärsversammlung: Beliebig, kann in den By-Laws [Statuten] oder den Articles
festgelegt werden. Wird keine besondere Abmachung getroffen, sollten die
Versammlungen im Registered Office in Nevada stattfinden.
Maximale Durchgriffshaftung:
Aktionäre haften für den nicht vollständig einbezahlten Teil des von ihnen
gezeichneten Kapitals.
Sind Bearer Shares [Inhaberaktien]
möglich ? - Ja.
In Nevada sind Gesellschaften nicht
verpflichtet, eine Liste ihrer Aktionäre zur offiziellen Registrierung
einzureichen. Daher interessiert es die Behörden nicht, ob Namens- oder
Inhaberaktien ausgegeben werden. Ihre Anonymität als Aktionär ist daher
garantiert.
Hinweis: Im allgemeinen findet man in
dem Gesellschaftsrecht der US-Bundesstaaten keine Hinweise, ob Bearer Shares
erlaubt sind oder nicht. Vielmehr ist nach amerikanischer Rechtsauffassung alles
erlaubt, solange es nicht explizit untersagt wird. In den anderen Bundesstaaten
wurden im Gegensatz zu Nevada entsprechende Gerichtsurteile gefällt, die die
Ausgabe von Inhaberaktien ausschliessen. Dort wird meistens eine offizielle
Registrierung der Aktionäre vorgenommen.
Directors [Direktoren]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität: Beliebig, keine
Vorgaben.
Erforderliche Qualifikationen: Die
Direktoren müssen natürliche Personen sein, die älter als 18 Jahre sind.
Versammlungsort: Beliebig, in den
By-Laws oder Articles festzulegen.
Firmenbezeichnung:
Rein deutschsprachige
Firmenbezeichnungen sind zulässig.
Der Gesellschaftsname muss einen der
folgenden Begriffe beinhalten: "Company", "Corporation", "Incorporated" oder
"Limited" bzw. abgekürzt "Co.", "Corp.", "Inc." oder "Ltd." oder die
entsprechende Rechtsformendung in anderer Sprache.
Es sind auch andere
Rechtsformbezeichnungen zugelassen, die - beispielsweise angehängt an den Namen
einer natürlichen Person oder an Initialen - die beschränkte Haftung
signalisieren.
Bereits in Nevada registrierte oder
reservierte Firmenbezeichnungen können nicht mehr gewählt werden.
Namen, die Bank-, Trust- oder
Versicherungsgeschäfte implizieren, sind nur bei Vorlage der entsprechenden
offiziellen Genehmigung zulässig. Gegenstand der Gesellschaft:
Allgemeine Formulierungen sind
üblich.
Gesellschaftskapital:
Mögliche Aktiengattungen: Beliebig.
Par Value Shares [Nennwertaktien]
oder No Par Value Shares [nennwertlose Aktien]: Beliebig.
Genehmigtes Kapital: Weder Minimal-
noch Maximalbetrag vorgeschrieben wird ein Betrag festgelegt, so muss dieser auf
US-Dollar lauten.
Gezeichnetes Kapital, Minimum: Keine
gesetzliche Vorgabe.
Einbezahltes Kapital, Minimum: Keine
gesetzliche Vorgabe.
Zeitpunkt der Einzahlung des
Kapitals: Von den Direktoren festzulegen.
Art und Weise der Kapitaleinzahlung:
Durch Bargeld, mittels Verrechnung von erbrachter Arbeitsleistung, oder
Sacheinlage von persönlichem Besitz oder von Grundvermögen.
Articles of Incorporation:
Ort der Aufbewahrung:
Die vom Incorporator in Gegenwart
eines Notary Public bzw. im Büro des Secretary of State unterzeichneten Articles
of Incorporation werden beim Secretary of State registriert und aufbewahrt.
Zusätzlich muss dem Secretary of State die sogenannte 60-day-list, eine
Auflistung der leitenden Angestellten [President, Treasurer, Company Secretary
und alle Directors] und die Angabe eines Resident Agent innerhalb von 60 Tagen
nach dem Gründungstag eingereicht werden. Diese Liste muss jedes Jahr wieder, um
etwaige Änderungen aktualisiert, bis zum Jahrestag der Gründung dem Secretary of
State eingereicht werden.
Share Certificates
[Aktienzertifikate]:
Wer unterzeichnet die
Aktienzertifikate ? Zwei leitende Angestellte oder entsprechend von der
Gesellschaft bevollmächtigte Personen die Unterschriften können durch
Faksimiles ersetzt werden,
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