Tuesday, 6. January 2009
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Gesellschaftsrecht II PDF Drucken E-Mail


Teil 2:

wenn die Zertifikate von einem Registrierungsbeamten gegengezeichnet werden.

Müssen die Aktienzertifikate gesiegelt werden ? Eine Gesellschaft kann ein Corporate Seal [Gesellschaftssiegel] führen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Wenn ein solches vorhanden ist, können die Aktienzertifikate damit gesiegelt werden. Die Benutzung eines Siegels hat keinen Einfluss auf die Rechtsgültigkeit eines Dokumentes.

Gesellschaftsführung:

Resident Agent [Örtlicher Vertreter], Registered Office [Firmensitz]:

Jede Corporation muss einen Resident Agent in Nevada haben, der sowohl eine natürliche wie auch eine juristische Person sein kann. Seine Büroadresse muss mit der des Registered Office identisch sein. Diese und ein entsprechendes Formschreiben, das die Ernennung des Resident Agent bescheinigt, müssen dem Secretary of State eingereicht werden.

Unterlagen der Gesellschaft: In dem Registered Office in Nevada sind die vom Secretary of State beglaubigten Kopien der Articles und etwaiger Ergänzungen hierzu, die von einem leitenden Angestellten abgezeichneten By-Laws [Statuten] und deren Ergänzungen und eine Kopie des Aktienbuches bzw. Angaben, wo es geführt wird, aufzubewahren.

Buchführungspflichten:

Abgabe von Financial Statements [Geschäftsberichten und Bilanzen]: Da in Nevada weder Körperschaft-, Konzession-, Kapital-oder Erbschaftsteuern erhoben werden, besteht keine Notwendigkeit bzw. Verpflichtung, Finanzberichte in Nevada einzureichen.

Nevada ist zudem einer der wenigen Staaten in den USA, der keinen Informationsaustausch mit der Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service/IRS) betreibt.

Staatliche Gründungsgebühren einer Aktiengesellschaft:

Nennwertlose Aktien werden ungeachtet ihres tatsächlichen Wertes so behandelt, als ob sie einen Nennwert von USD 1,-- je Aktie repräsentieren würden. Daher gilt die Tabelle sowohl für Nennwertaktien wie auch für die jeweilige Anzahl von nennwertlosen Aktien.

Filing Fee für die 60-day-list:

Jährliche Verwaltungsabgaben und sonstige Kosten einer Aktiengesellschaft:

Filing Fee für die jeweils wiederkehrende 60-day-list:

In Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigten sind mindestens USD 300,-- pro Jahr (bei einem Angestellten) an das Department of Taxation abzuführen. Ausnahmeregelungen sind in bestimmten Wirtschaftsförderungsgebieten möglich.

Weitere Abgaben:

Filing Fee für Ergänzungen zu den Articles, Gebühren bei Auflösung einer Gesellschaft .

2.4. Vorschriften für die Gründung und Verwaltung einer Corporation in Utah

Incorporators [Gründer der Gesellschaft]:

Mindestzahl: 1

Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.

Erforderliche Qualifikation: Natürliche Personen müssen älter als 18 Jahre sein.

Ort der Gründerversammlung: Beliebig, keine Einschränkungen.

Shareholders [Aktionäre]:

Mindestzahl: 1

Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.

Ort der jährlichen Aktionärsversammlung: Beliebig, kann in den By-Laws [Statuten] festgelegt werden wird keine besondere Abmachung getroffen, sollten die Versammlungen im Registered Office in Utah stattfinden.
Wenn ein schriftlicher Konsens der wahlberechtigten Aktionäre vorliegt, müssen vor der Durchführung geplanter Vorhaben keine Versammlungen abgehalten werden.

Maximale Durchgriffshaftung: Aktionäre haften für den nicht vollständig einbezahlten Teil des von ihnen gezeichneten Kapitals.

Sind Bearer Shares [Inhaberaktien] möglich ? – Nein

Directors [Direktoren]:

Mindestzahl: Bevor die Aktien ausgegeben werden, muss mindestens ein Direktor ernannt sein, nach Aktienausgabe mindestens drei. Hat die Gesellschaft weniger als drei Aktionäre, kann die Anzahl der Direktoren der der Aktionäre entsprechen. Das heisst, dass bei einem Aktionär der Gesellschaft auch nur ein Direktor ernannt werden muss.

Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.

Erforderliche Qualifikationen: Direktoren müssen natürliche Personen, aber nicht gleichzeitig Aktionäre der Gesellschaft sein, es  sei denn, die By-Laws oder die Articles of Incorporation sehen dies vor. Weitere Anforderungen an die Person des Direktors können ebenfalls in den By-Laws oder den Articles festgelegt werden.

Versammlungsort: Beliebig wenn die Articles nichts anderes vorschreiben, können Beschlüsse auch auf schriftlichem Wege ohne vorherige Versammlung gefasst werden.

Firmenbezeichnung:

Rein deutschsprachige Firmenbezeichnungen sind zulässig.

Der Gesellschaftsname muss einen der folgenden Begriffe beinhalten: „Company“, „Corporation“, „Incorporated“ oder abgekürzt „Co.“, „Corp.“ Oder „Inc.“ Oder sinngemässe Bezeichnungen oder Abkürzungen in anderen Sprachen, solange sie in lateinischen Buchstaben geschrieben sind und die beschränkte Haftung anzeigen. Die Bezeichnung darf hinsichtlich des in den Articles of Incorporation festgelegten Geschäftsinhalts keinen falschen Eindruck erwecken. Namen, die bereits in Utah registriert oder reserviert sind, dürfen nicht verwendet werden.

Gegenstand der Gesellschaft:

Allgemeine Formulierungen sind üblich.

Gesellschaftskapital:

Mögliche Aktiengattungen: Beliebig.

Par Value Shares [Nennwertaktien] oder No Par Value Shares [nennwertlose Aktien]: Beliebig.

Genehmigtes Kapital: Weder ist ein Minimal- noch ein Maximalbetrag vorgeschrieben, alle Währungen sind möglich; die Festlegung erfolgt in den Articles of Incorporation.

Gezeichnetes Kapital, Minimum: Keine gesetzliche Vorgabe.

Einbezahltes Kapital, Minimum: Keine gesetzliche Vorgabe.

Zeitpunkt der Einzahlung des Kapitals: Von den Direktoren festzulegen. Art und Weise der Kapitaleinzahlung: Durch Bargeld, mittels Verrechnung von erbrachter Arbeitsleistung, oder Sacheinlage von persönlichem Besitz oder von Grundvermögen.

Articles of Incorporation:

Ort der Aufbewahrung:

Das Original und eine Kopie müssen zur Registrierung der Division of Corporations and Commercial Code eingereicht werden. Das Original verbleibt bei der Behörde und die Kopie ist nach ihrer Registrierung im Hauptsitz der Firma aufzubewahren.

Share Certificates [Aktienzertifikate]:

Wer unterzeichnet die Aktienzertifikate ? Wenn Aktienzertifikate ausgegeben werden, was keine Pflicht ist, müssen diese von zwei Mitgliedern des Vorstands (leitende Angestellte) oder des Board of Directors,je nachdem wie es in den By-Laws festgelegt  wurde, unterzeichnet werden. Die Unterschriften können durch Faksimiles ersetzt werden, wenn ein Registrierungsbeamter Zertifikate gegenzeichnet. Müssen die Zertifikate gesiegelt werden ? Eine Gesellschaft kann ein Corporate Seal [Gesellschaftssiegel] führen und damit die Aktienzertifikate siegeln; es besteht jedoch keine Pflicht.

Gesellschaftsführung:

Resident Agent [Örtlicher Vertreter], Registered Office [Firmensitz]:

Jede Corporation muss einen Resident Agent in Utah haben, der sowohl eine natürliche wie auch eine juristische Person sein kann. Seine Büroadresse in Utah muss mit der des Registered Office identisch sein.

Unterlagen der Gesellschaft:

Die aktuellen Articles of Incorporation und By-Laws, Protokolle der Aktionärsversammlungen und Aufzeichnungen der letzten drei Jahre von Transaktionen, die ohne vorherige Versammlung vorgenommen wurden, schriftliche Vereinba-rungen der Aktionäre der letzten drei Jahre, Namen und Adressen der amtierenden Direktoren und Vorstandsmitglieder, den neuesten Geschäftsbericht und die Financial Statements [Bilanzen] der letzten drei Jahre sind im Principal Office [Hauptsitz] der Gesellschaft aufzubewahren, welches sich auch ausserhalb von Utah befinden kann.

Buchführungspflichten:

Abgabe von Financial Statements [Geschäftsberichten und Bilanzen]:

Da in Utah Einkommen- und Konzessionsteuern [Franchise Tax] erhoben werden, die sich auf der Grundlage des Nettoeinkommens einer Gesellschaft errechnen, müssen alljährliche Bilanzen an die State Tax Commission abgegeben werden.

Darüber hinaus sind Annual Returns [Jahresberichte] an die Division of Corporations and Commercial Code einzureichen.

Staatliche Gründungsgebühren, jährliche Verwaltungsabgaben und Steuern einer Aktiengesellschaft:

1.Einmalige Gründungsgebühren: Die Filing Fee, die bei der Registrierung der Gründungsdokumente beim Secretary of State fällig wird,

 2.Jährliche Abgaben: Fee für den Annual Return an die Division of Corporations and Commercial Code:

 3.Die Einkommensteuer [Income Tax] und Konzessionsteuer [Franchise Tax] betragen jeweils 5% auf das zu versteuernde Nettoeinkommen der Gesellschaft, wobei ein Mindestbetrag von USD 300,-- zu entrichten ist.

Gesellschaften, die nicht unter die Franchise oder Income Tax fallen, können gemäss ihren Bruttoeinkünften besteuert werden.

Der Steuersatz variiert in diesem Fall von 0,625%  bis1,25% für Bruttoeinkünfte, die USD 1.000.000.000,-- übersteigen.

4.Weitere Abgaben: Filing Fee für Ergänzungen zu den Articles

2.5. Vorschriften für die Gründung und Verwaltung einer Corporation in Wyoming

Incorporators [Gründer der Gesellschaft]:

Mindestzahl: 1

Sitz / Nationalität: Beliebig, keine gesetzlichen Vorgaben.

Erforderliche Qualifikationen: Beliebig, keine gesetzlichen Vorgaben.

Ort der Gründerversammlung: Beliebig. Shareholders [Aktionäre]

Mindestzahl: 1 Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.

Ort der jährlichen Aktionärsversammlung: Beliebig, kann in den By-Laws [Statuten] festgelegt werden.

Maximale Durchgriffshaftung:

Die Aktionäre haften nur für den nicht vollständig einbezahlten Teil des gezeichneten Kapitals.

Sind Bearer Shares [Inhaberaktien] möglich ? - Nein.

Directors [Direktoren]:

Mindestzahl: 1

Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.

Es können nur natürliche Personen als Direktoren ernannt werden. Weitere Anforderungen an die Person des Direktors können in den By-Laws oder den Articles of Incorporation festgelegt werden.

Versammlungsort: Beliebig wenn die Articles nichts anderes vorschreiben, können Beschlüsse auch auf schriftlichem Wege ohne vorherige Versammlung gefasst werden.

Firmenbezeichnung:

Rein deutschsprachige Firmenbezeichnungen sind zulässig.

Einschränkungen bezüglich der Namenswahl: Die Firmenbezeichnung darf hinsichtlich des in den Articles of Incorporation festgelegten Geschäftsinhalts keinen falschen Eindruck erwecken. Namen, die bereits in Wyoming registriert oder reserviert sind, dürfen nicht verwendet werden.

Lange Zeit bestand völlige Freiheit bei der Namensgebung. Im März 1993 wurde der Gesetzestext ergänzt. Seitdem ist es nicht mehr zulässig, Firmennamen zu führen, in denen einer der folgenden Begriffe auftaucht: "Bank", "Banker", "Bancorp", "Bancorporation", "Banc", " Banque", "Banquers", "Banco", "Banca" oder gleichartige Bezeichnungen aus

anderen Sprachen. Seit Anfang 2000 ist der Begriff "Trust" nicht mehr zulässig.

Gegenstand der Gesellschaft:

Allgemeine Formulierungen sind üblich.

Gesellschaftskapital:

Mögliche Aktiengattungen: Beliebig in den Articles zu bestimmen.

Par Value Shares [Nennwertaktien] oder No Par Value Shares [nennwertlose Aktien]: Beliebig.

Genehmigtes Kapital:

Es ist weder ein Minimal- noch ein Maximalbetrag noch eine bestimmte Währung vorgeschrieben. Die Festlegung erfolgt in den Articles of Incorporation.

Gezeichnetes Kapital, Minimum: Keine gesetzliche Vorgabe.

Einbezahltes Kapital, Minimum: Keine gesetzliche Vorgabe.

Zeitpunkt der Einzahlung des Kapitals: Von den Direktoren festzulegen.

Art und Weise der Kapitaleinzahlung: Durch Bargeld, mittels Verrechnung von erbrachter Arbeitsleistung, oder Sacheinlage von persönlichem Besitz oder von Grundvermögen.

Articles of Incorporation:
Ort der Aufbewahrung: Das Original und eine Kopie müssen zur Registrierung dem Secretary of State eingereicht werden. Das Original verbleibt bei der Behörde und die Kopie ist anschliessend im Hauptsitz der Firma zu deponieren. Dieser kann sich ausserhalb von Wyoming  befinden.

 Share Certificates [Aktienzertifikate]:

Wer unterzeichnet die Aktienzertifikate ? Die Aktienzertifikate müssen entweder von zwei leitenden Angestellten oder von dem bzw. den Direktoren unterzeichnet werden. Die Unterschriften können durch Faksimiles ersetzt werden, wenn die Zertifikate von

einem Registrierungsbeamten gegengezeichnet werden.

Müssen die Aktienzertifikate gesiegelt werden ? Eine Gesellschaft kann ein Corporate Seal [Gesellschaftssiegel] führen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Wenn ein solches vorhanden ist, können die Aktienzertifikate damit gesiegelt werden.

Gesellschaftsführung:

Resident Agent [Örtlicher Vertreter], Registered Office [Firmensitz]:

Jede Corporation muss einen Resident Agent in Wyoming haben, der sowohl eine natürliche wie auch eine juristische Person sein kann. Seine Büroadresse in Wyoming muss mit der des Registered Office identisch sein.

Unterlagen der Gesellschaft:

Die aktuellen Articles of Incorporation und By-Laws, Protokolle der Aktionärsversammlungen und Aufzeichnungen der letzten drei Jahre von Transaktionen, die ohne vorherige Versammlung vorgenommen wurden, schriftliche Vereinbarungen der Aktionäre der letzten drei Jahre, Namen und Adressen der amtierenden Direktoren und Vorstandsmitglieder, den neuesten Geschäftsbericht und die Financial Statements [Bilanzen] der letzten drei Jahre sind im Principal Office [Hauptsitz] aufzubewahren, das sich nicht in Wyoming befinden muss.

Buchführungspflichten:

Abgabe von Financial Statements [Geschäftsberichten und Bilanzen]: Da in Wyoming eine License Tax erhoben wird, die sich auf der Grundlage des Gesellschaftsvermögens, das sich in Wyoming befindet, errechnet, müssen alljährliche Vermögensaufstellungen an den Secretary of State gesandt werden. Der Leiter der Finanzabteilung der Gesellschaft (Treasurer) oder sein Vertreter müssen diesen Bericht unterzeichnen und haften für die Korrektheit der Angaben.

Hinweis: Der Staat Wyoming erteilt der Bundessteuerbehörde keinerlei Auskünfte über die unter seinem Recht gegründeten Gesellschaften (siehe dazu auch weiter unten), aber heutzutage, im Zeitalter des Internets, können natürlich nicht nur Sie, sondern auch die US-Bundessteuerbehörden einen Blick auf den Gesamtbestand der in Wyoming eingetragenen Gesellschaften über die  Veröffentlichungen des Secretary of State in Wyoming nehmen.

Staatliche Gründungsgebühren und jährliche Verwaltungsabgaben einer Aktiengesellschaft:

Einmalige Gründungsgebühren: Die Filing Fee, die bei der Registrierung der Gründungs- dokumente beim Secretary of State fällig wird.

Jährliche Abgaben: Die License Fee,

Die License Fee erreicht maximal USD 50.000,-- pro Jahr 

 

2.6. Vorschriften für die Gründung und Verwaltung einer Corporation in

         Montana

Incorporators [Gründer der Gesellschaft]:

Mindestzahl: 1

Sitz / Nationalität: Beliebig, keine gesetzlichen Vorgaben.

Erforderliche Qualifikationen: Beliebig, keine gesetzlichen Vorgaben.

Ort der Gründerversammlung: Beliebig. Shareholders [Aktionäre]:

Mindestzahl: 1 Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.

Maximale Durchgriffshaftung:

Die Aktionäre haften nur für den nicht vollständig einbezahlten Teil des gezeichneten Kapitals.

Sind Bearer Shares [Inhaberaktien] möglich ? - Nein.

Directors [Direktoren]:

Mindestzahl: 1

Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.

Es können nur natürliche Personen als Direktoren ernannt werden. Weitere Anforderungen an die Person des Direktors können in den By-Laws oder den Articles of Incorporation festgelegt werden.

Montana ist zusammen mit Oregon der einzige Staat in den USA ohne Sales TAX und eignet Sich besonders gut für Unternehmen, die in den USA Anschaffungen tätigen wollen (und dabei bis zu 10% sparen können.) Beide Staaten haben zwar eine Einkommenssteuer, die Sie Aber ganz Legal durch eine zusatz Adresse in Nevada ausschließen können.

Ort der jährlichen Aktionärsversammlung:

Beliebig, kann in den By-Laws [Statuten] festgelegt werden.

3. Zusammenfassung generell gültiger Regelungen

Haftungsfreistellung der Directors und Officers:

Eine Corporation kann die Regelung der Haftungsfreistellung der Vertreter der Gesellschaft [indemnification clauses] in der Gründungsurkunde (so in Delaware) oder in den By-Laws schriftlich verankern.

Mindesteinzahlung auf das Nominalkapital:

Alle sechs Bundesstaaten machen die Zeichnung oder Einzahlung des Aktienkapitals nicht zur Vorbedingung für das Bestehen und die Geschäftstätigkeit der Corporation. Das Unternehmen wird bereits durch das Filing (Einreichen der Gründungsunterlagen beim

Secretary of State) als juristische Person begründet, bevor also Aktionäre überhaupt benannt sind, noch eine Mindesteinlage gemacht oder sich verpflichtet haben, die von ihnen gezeichneten Aktien zu bezahlen.

Firmenbezeichnungen:

Wie die obigen Ausführungen zu diesem Thema zeigen, ermöglichen die US-Gesetze eine fast vollständig freie Wahl hinsichtlich der Namensgebung. Zwar sind Bezeichnungen wie Bank, Insurance und Trust nur mit entsprechender Lizenz möglich, der Firmenbestandteil "Credit" wird dagegen, wie die Praxis zeigt, immer wieder erlaubt.

Auch eine Namenswahl für eine US-Gesellschaft in deutscher Sprache ist möglich (z.B. "Hanseatische Treuhand" mit Rechtsformbezeichnung "GmbH", "GmbH & Co KG", "OHG" oder "AG"). Im Gegensatz zu vielen anderen Offshore-Zentren sind auch fast alle Firmenbezeichnungen möglich, so z.B. die Firmenbestandteile Broker, Investment und andere.

Kaufmännische Verwaltung einer Corporation:

Eine Corporation kann alle Unterlagen, Dokumente, Buchhaltung usw. ausserhalb der fünf Bundesstaaten führen und aufbewahren. Lediglich die Kopien der Dokumente sind in dem Registered Office in dem jeweiligen US-Bundesstaat zu deponieren.

Alle sechs Bundesstaaten teilen der Bundesverwaltung absolut keine Informationen über in ihrem Bundesstaat gegründete Firmen mit. D.h., der Bund weiss nicht, welche und wieviele Corporations überhaupt existieren. Es liegt an jeder einzelnen Firma selbst,

sich beim Bund für Steuerzwecke zu melden (Formular SS-4, bei USF erhältlich) und nachher jährlich bei den Finanzbehörden des Bundes die Buchhaltung/Bilanz resp. Steuererklärungen einzureichen und die Bundessteuer zu entrichten.

4. Abschliessende Beurteilung zur Auswahl eines bestimmten Bundesstaates zum Zwecke einer US-Firmengründung Das bekannte "Firmengründungsparadies" Delaware ist längst nicht so attraktiv, wie Sie vielleicht bisher gemeint haben. Delaware war in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts derjenige Bundesstaat mit dem attraktivsten Gesellschafts- und Steuerrecht, aber andere US Bundesstaaten haben Delaware inzwischen längst eingeholt, wenn nicht sogar überholt.

 Utah ist wegen seiner Franchise - und Income Tax und den entsprechenden Bilanzierungspflichten den Nevada- und Wyoming-Firmengründungen weit unterlegen, obwohl diese bei der Gründung etwas teurer sind. In Utah müssen zudem bei mehr als

drei Aktionären auch mindestens drei Direktoren benannt werden.

Ein wesentlicher Vorteil der Nevada-Gesellschaften ist die Möglichkeit, nennwertlose Inhaberaktien ausgeben zu können, wodurch die Aktien einerseits schon vom Board of Directors unterzeichnet werden können und andererseits die Anonymität als Aktionär garantiert ist.

Wir erinnern an dieser Stelle:

Der Board of Directors darf Nennwertaktien an die Aktionäre erst dann ausgeben und rechtskräftig unterzeichnen, wenn der Gegenwert der Aktien von der ausgebenden Gesellschaft auch vereinnahmt wurde. Ist dies nicht der Fall, macht sich der Board of Directors gegenüber der Gesellschaft persönlich haftbar. Daher die oben vorgeschlagene Verwendung von nennwertlosen Aktien !

Nevada hat leider den Nachteil, dass das Gründungsstatut und spätere Satzungsänderungen von einem Notar in Nevada beglaubigen  sind.

Florida Gesellschaften unterliegen einer Bundesstaats-Gewinnsteuer. In Utah muss eine jährliche Mindeststeuer von USD 100,-- gezahlt werden. Gesellschaften, die in Delaware registriert sind, aber nur ausserhalb von Delaware tätig werden, unterliegen dagegen keiner Delaware Corporate Tax, wohl aber der Delaware Franchise Tax.

Unserer Meinung nach ist die beste konstelation, Firmengründung in Montana mit zweit

Adresse in Nevada und Tochtergesellschaft in Florida diese wiederum kann sich an allen

Gesellschaften im Ausland beteiligen bis zu 100%

 5. Northern Sec. Dienstleistungen

Für Sie veranlasst Northern Sec. die Gründung Ihrer Corporation (siehe Northern Bestellformulare Auftragsgründung oder Vorratsgründung einer US Corporation in der Rubrik "Firmenmantel bestellen". Nach Gründung einer Gesellschaft werden Ihnen in der Regel alle Urkunden und die Aktienzertifikate binnen 21 Tagen übergeben

Handelsregisterauszüge:

In der Praxis macht der Nachweis der Vertretung von US-Gesellschaften bei Banken oder vor Behörden häufig grosse Schwierigkeiten.

In den USA wird in keinem der Bundesstaaten ein mit deutschem, schweizerischem oder österreichischem Recht vergleichbares Handelsregister geführt, so dass auch keine Handelsregisterauszüge wie wir sie gewohnt sind, angefordert werden können. Wir stellen Ihnen statt dessen von deutschen Handelsregister allseits akzeptierte notariell beglaubigte Statuarische Erklärungen des Directors der Gesellschaft über die Existenz der Gesellschaft aus.

Nebenbei seien Sie darauf hingewiesen, dass die Technik des Firmengründens und das Eintragungsprocedere in das Handelsregister in den USA eine völlig andere ist als in Kontinentaleuropa.

Folgende Dokumente können Sie über Northern Sec. beziehen:

Certificate of Incorporation (bescheinigt die Gründung einer Gesellschaft)

Certificate of Existence (bescheinigt die Existenz der Gesellschaft)

Certificate of Good Standing (dies benötigen Sie üblicherweise, wenn Ihre Gesellschaft ein Jahr oder älter ist und Sie ein Bankkonto eröffnen oder eine Firmenbeteiligung eingehen wollen)

Certificate of Merger (bescheinigt Firmenzusammenschlüsse)

Certificate of Dissolution (bescheinigt die Löschung einer Gesellschaft)

Generalvollmachten:

Es können Ihnen von Northern  unbefristete oder befristete Generalvollmachten erteilt werden, soweit Sie den Northern  Service Northern Nominee Directors in Anspruch nehmen.

Firmenfusionen:

Die Fusion einer oder mehrerer US-Gesellschaft(en) mit einer oder mehreren, auch ausländischen Gesellschaften, ist zulässig. Dabei entsteht entweder eine völlig neue Gesellschaft [Consolidation] oder eine der fusionierenden Gesellschaften überlebt [Merger]. Die Vermögen aller fusionierten Gesellschaften gehen in das Eigentum der neuen bzw. überlebenden Gesellschaft über.

Für deutsche GmbHs/AGs bieten sich gerade über die Fusion mit einer US-Gesellschaft, die an einer der amerikanischen Börsen zugelassen werden kann, eine interessante Möglichkeit, das der Gesellschaft zur Verfügung stehende Kapital zu erhöhen, ohne den

Weg über deutsche Kreditinstitute oder über deutsche Börsenaktivitäten zu gehen.

Löschung der Gesellschaft:

Die Löschung und Liquidation einer Gesellschaft [englisch: Dissolution] geschieht entweder gemäss etwaiger Bestimmungen der Satzung oder aufgrund eines Beschlusses der Amtsträger (wenn die Aktien nicht ausgegeben wurden),

aufgrund eines Beschlusses der Aktionäre (wenn die Aktien ausgegeben wurden)

oder von Amts wegen.

Die US-Gesellschaft kann von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie den gesetzlich vorgeschriebenen Annual Return [Jahresbericht]

und/oder die entsprechenden Jahresgebühren nicht bei der zuständigen bundesstaatlichen Behörde eingereicht hat. Bei der Auflösung von Amts wegen behält die Gesellschaft im allgemeinen ihre körperschaftliche Existenz, darf aber - abgesehen von

Liquidationsmassnahmen - keine weiteren Geschäfte tätigen. Werden die Berichte bzw. Gebühren innerhalb einer bestimmten Frist nachgereicht (z.B. innerhalb von drei Jahren), kann die zuständige Behörde die Firma rückwirkend wiedereinsetzen. Die Geschäfte der

Gesellschaft können dann so fortgesetzt werden, als hätte keine Auflösung stattgefunden.

 

Northern Consulting GbR                                  

 
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