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Teil 2:
wenn die Zertifikate
von einem Registrierungsbeamten gegengezeichnet werden.
Müssen die
Aktienzertifikate gesiegelt werden ? Eine Gesellschaft kann ein
Corporate Seal [Gesellschaftssiegel] führen, ist aber nicht dazu
verpflichtet. Wenn ein solches vorhanden ist, können die
Aktienzertifikate damit gesiegelt werden. Die Benutzung eines Siegels
hat keinen Einfluss auf die Rechtsgültigkeit eines Dokumentes.
Gesellschaftsführung:
Resident Agent
[Örtlicher Vertreter], Registered Office [Firmensitz]:
Jede Corporation muss
einen Resident Agent in Nevada haben, der sowohl eine natürliche wie
auch eine juristische Person sein kann. Seine Büroadresse muss mit der
des Registered Office identisch sein. Diese und ein entsprechendes
Formschreiben, das die Ernennung des Resident Agent bescheinigt, müssen
dem Secretary of State eingereicht werden.
Unterlagen der
Gesellschaft: In dem Registered Office in Nevada sind die vom Secretary
of State beglaubigten Kopien der Articles und etwaiger Ergänzungen
hierzu, die von einem leitenden Angestellten abgezeichneten By-Laws
[Statuten] und deren Ergänzungen und eine Kopie des Aktienbuches bzw.
Angaben, wo es geführt wird, aufzubewahren.
Buchführungspflichten:
Abgabe von Financial
Statements [Geschäftsberichten und Bilanzen]: Da in Nevada weder
Körperschaft-, Konzession-, Kapital-oder Erbschaftsteuern erhoben
werden, besteht keine Notwendigkeit bzw. Verpflichtung, Finanzberichte
in Nevada einzureichen.
Nevada ist zudem einer
der wenigen Staaten in den USA, der keinen Informationsaustausch mit der
Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service/IRS) betreibt.
Staatliche
Gründungsgebühren einer Aktiengesellschaft:
Nennwertlose Aktien
werden ungeachtet ihres tatsächlichen Wertes so behandelt, als ob sie
einen Nennwert von USD 1,-- je Aktie repräsentieren würden. Daher gilt
die Tabelle sowohl für Nennwertaktien wie auch für die jeweilige Anzahl
von nennwertlosen Aktien.
Filing Fee für die
60-day-list:
Jährliche
Verwaltungsabgaben und sonstige Kosten einer Aktiengesellschaft:
Filing Fee für die
jeweils wiederkehrende 60-day-list:
In Abhängigkeit von
der Anzahl der Beschäftigten sind mindestens USD 300,-- pro Jahr (bei
einem Angestellten) an das Department of Taxation abzuführen.
Ausnahmeregelungen sind in bestimmten Wirtschaftsförderungsgebieten
möglich.
Weitere Abgaben:
Filing Fee für
Ergänzungen zu den Articles, Gebühren bei Auflösung einer Gesellschaft .
2.4. Vorschriften für
die Gründung und Verwaltung einer Corporation in Utah
Incorporators [Gründer
der Gesellschaft]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität:
Beliebig, keine Einschränkungen.
Erforderliche
Qualifikation: Natürliche Personen müssen älter als 18 Jahre sein.
Ort der
Gründerversammlung: Beliebig, keine Einschränkungen.
Shareholders
[Aktionäre]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität:
Beliebig, keine Einschränkungen.
Ort der jährlichen
Aktionärsversammlung: Beliebig, kann in den By-Laws [Statuten]
festgelegt werden wird keine besondere Abmachung getroffen, sollten die
Versammlungen im Registered Office in Utah stattfinden.
Wenn ein schriftlicher Konsens der wahlberechtigten Aktionäre vorliegt,
müssen vor der Durchführung geplanter Vorhaben keine Versammlungen
abgehalten werden.
Maximale
Durchgriffshaftung: Aktionäre haften für den nicht vollständig
einbezahlten Teil des von ihnen gezeichneten Kapitals.
Sind Bearer Shares
[Inhaberaktien] möglich ? – Nein
Directors
[Direktoren]:
Mindestzahl: Bevor die
Aktien ausgegeben werden, muss mindestens ein Direktor ernannt sein,
nach Aktienausgabe mindestens drei. Hat die Gesellschaft weniger als
drei Aktionäre, kann die Anzahl der Direktoren der der Aktionäre
entsprechen. Das heisst, dass bei einem Aktionär der Gesellschaft auch
nur ein Direktor ernannt werden muss.
Sitz / Nationalität:
Beliebig, keine Einschränkungen.
Erforderliche
Qualifikationen: Direktoren müssen natürliche Personen, aber nicht
gleichzeitig Aktionäre der Gesellschaft sein, es sei denn, die By-Laws
oder die Articles of Incorporation sehen dies vor. Weitere Anforderungen
an die Person des Direktors können ebenfalls in den By-Laws oder den
Articles festgelegt werden.
Versammlungsort:
Beliebig wenn die Articles nichts anderes vorschreiben, können
Beschlüsse auch auf schriftlichem Wege ohne vorherige Versammlung
gefasst werden.
Firmenbezeichnung:
Rein deutschsprachige
Firmenbezeichnungen sind zulässig.
Der Gesellschaftsname
muss einen der folgenden Begriffe beinhalten: „Company“, „Corporation“,
„Incorporated“ oder abgekürzt „Co.“, „Corp.“ Oder „Inc.“ Oder
sinngemässe Bezeichnungen oder Abkürzungen in anderen Sprachen, solange
sie in lateinischen Buchstaben geschrieben sind und die beschränkte
Haftung anzeigen. Die Bezeichnung darf hinsichtlich des in den Articles
of Incorporation festgelegten Geschäftsinhalts keinen falschen Eindruck
erwecken. Namen, die bereits in Utah registriert oder reserviert sind,
dürfen nicht verwendet werden.
Gegenstand der
Gesellschaft:
Allgemeine
Formulierungen sind üblich.
Gesellschaftskapital:
Mögliche
Aktiengattungen: Beliebig.
Par Value Shares
[Nennwertaktien] oder No Par Value Shares [nennwertlose Aktien]:
Beliebig.
Genehmigtes Kapital:
Weder ist ein Minimal- noch ein Maximalbetrag vorgeschrieben, alle
Währungen sind möglich; die Festlegung erfolgt in den Articles of
Incorporation.
Gezeichnetes Kapital,
Minimum: Keine gesetzliche Vorgabe.
Einbezahltes Kapital,
Minimum: Keine gesetzliche Vorgabe.
Zeitpunkt der
Einzahlung des Kapitals: Von den Direktoren festzulegen. Art und Weise
der Kapitaleinzahlung: Durch Bargeld, mittels Verrechnung von erbrachter
Arbeitsleistung, oder Sacheinlage von persönlichem Besitz oder von
Grundvermögen.
Articles of
Incorporation:
Ort der Aufbewahrung:
Das Original und eine
Kopie müssen zur Registrierung der Division of Corporations and
Commercial Code eingereicht werden. Das Original verbleibt bei der
Behörde und die Kopie ist nach ihrer Registrierung im Hauptsitz der
Firma aufzubewahren.
Share Certificates
[Aktienzertifikate]:
Wer unterzeichnet die
Aktienzertifikate ? Wenn Aktienzertifikate ausgegeben werden, was keine
Pflicht ist, müssen diese von zwei Mitgliedern des Vorstands (leitende
Angestellte) oder des Board of Directors,je nachdem wie es in den
By-Laws festgelegt wurde, unterzeichnet werden. Die Unterschriften
können durch Faksimiles ersetzt werden, wenn ein Registrierungsbeamter
Zertifikate gegenzeichnet. Müssen die Zertifikate gesiegelt werden ?
Eine Gesellschaft kann ein Corporate Seal [Gesellschaftssiegel] führen
und damit die Aktienzertifikate siegeln; es besteht jedoch keine
Pflicht.
Gesellschaftsführung:
Resident Agent
[Örtlicher Vertreter], Registered Office [Firmensitz]:
Jede Corporation muss
einen Resident Agent in Utah haben, der sowohl eine natürliche wie auch
eine juristische Person sein kann. Seine Büroadresse in Utah muss mit
der des Registered Office identisch sein.
Unterlagen der
Gesellschaft:
Die aktuellen Articles
of Incorporation und By-Laws, Protokolle der Aktionärsversammlungen und
Aufzeichnungen der letzten drei Jahre von Transaktionen, die ohne
vorherige Versammlung vorgenommen wurden, schriftliche Vereinba-rungen
der Aktionäre der letzten drei Jahre, Namen und Adressen der amtierenden
Direktoren und Vorstandsmitglieder, den neuesten Geschäftsbericht und
die Financial Statements [Bilanzen] der letzten drei Jahre sind im
Principal Office [Hauptsitz] der Gesellschaft aufzubewahren, welches
sich auch ausserhalb von Utah befinden kann.
Buchführungspflichten:
Abgabe von Financial
Statements [Geschäftsberichten und Bilanzen]:
Da in Utah Einkommen-
und Konzessionsteuern [Franchise Tax] erhoben werden, die sich auf der
Grundlage des Nettoeinkommens einer Gesellschaft errechnen, müssen
alljährliche Bilanzen an die State Tax Commission abgegeben werden.
Darüber hinaus sind
Annual Returns [Jahresberichte] an die Division of Corporations and
Commercial Code einzureichen.
Staatliche
Gründungsgebühren, jährliche Verwaltungsabgaben und Steuern einer
Aktiengesellschaft:
1.Einmalige
Gründungsgebühren: Die Filing Fee, die bei der Registrierung der
Gründungsdokumente beim Secretary of State fällig wird,
2.Jährliche
Abgaben: Fee für den Annual Return an die Division of Corporations and
Commercial Code:
3.Die
Einkommensteuer [Income Tax] und Konzessionsteuer [Franchise Tax]
betragen jeweils 5% auf das zu versteuernde Nettoeinkommen der
Gesellschaft, wobei ein Mindestbetrag von USD 300,-- zu entrichten ist.
Gesellschaften, die
nicht unter die Franchise oder Income Tax fallen, können gemäss ihren
Bruttoeinkünften besteuert werden.
Der Steuersatz
variiert in diesem Fall von 0,625% bis1,25% für Bruttoeinkünfte, die
USD 1.000.000.000,-- übersteigen.
4.Weitere Abgaben:
Filing Fee für Ergänzungen zu den Articles
2.5. Vorschriften für
die Gründung und Verwaltung einer Corporation in Wyoming
Incorporators [Gründer
der Gesellschaft]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität:
Beliebig, keine gesetzlichen Vorgaben.
Erforderliche
Qualifikationen: Beliebig, keine gesetzlichen Vorgaben.
Ort der
Gründerversammlung: Beliebig. Shareholders [Aktionäre]
Mindestzahl: 1 Sitz /
Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.
Ort der jährlichen
Aktionärsversammlung: Beliebig, kann in den By-Laws [Statuten]
festgelegt werden.
Maximale
Durchgriffshaftung:
Die Aktionäre haften
nur für den nicht vollständig einbezahlten Teil des gezeichneten
Kapitals.
Sind Bearer Shares
[Inhaberaktien] möglich ? - Nein.
Directors
[Direktoren]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität:
Beliebig, keine Einschränkungen.
Es können nur
natürliche Personen als Direktoren ernannt werden. Weitere Anforderungen
an die Person des Direktors können in den By-Laws oder den Articles of
Incorporation festgelegt werden.
Versammlungsort:
Beliebig wenn die Articles nichts anderes vorschreiben, können
Beschlüsse auch auf schriftlichem Wege ohne vorherige Versammlung
gefasst werden.
Firmenbezeichnung:
Rein deutschsprachige
Firmenbezeichnungen sind zulässig.
Einschränkungen
bezüglich der Namenswahl: Die Firmenbezeichnung darf hinsichtlich des in
den Articles of Incorporation festgelegten Geschäftsinhalts keinen
falschen Eindruck erwecken. Namen, die bereits in Wyoming registriert
oder reserviert sind, dürfen nicht verwendet werden.
Lange Zeit bestand
völlige Freiheit bei der Namensgebung. Im März 1993 wurde der
Gesetzestext ergänzt. Seitdem ist es nicht mehr zulässig, Firmennamen zu
führen, in denen einer der folgenden Begriffe auftaucht: "Bank",
"Banker", "Bancorp", "Bancorporation", "Banc", " Banque", "Banquers",
"Banco", "Banca" oder gleichartige Bezeichnungen aus
anderen Sprachen. Seit
Anfang 2000 ist der Begriff "Trust" nicht mehr zulässig.
Gegenstand der
Gesellschaft:
Allgemeine
Formulierungen sind üblich.
Gesellschaftskapital:
Mögliche
Aktiengattungen: Beliebig in den Articles zu bestimmen.
Par Value Shares
[Nennwertaktien] oder No Par Value Shares [nennwertlose Aktien]:
Beliebig.
Genehmigtes Kapital:
Es ist weder ein
Minimal- noch ein Maximalbetrag noch eine bestimmte Währung
vorgeschrieben. Die Festlegung erfolgt in den Articles of Incorporation.
Gezeichnetes Kapital,
Minimum: Keine gesetzliche Vorgabe.
Einbezahltes Kapital,
Minimum: Keine gesetzliche Vorgabe.
Zeitpunkt der
Einzahlung des Kapitals: Von den Direktoren festzulegen.
Art und Weise der
Kapitaleinzahlung: Durch Bargeld, mittels Verrechnung von erbrachter
Arbeitsleistung, oder Sacheinlage von persönlichem Besitz oder von
Grundvermögen.
Articles of
Incorporation:
Ort der Aufbewahrung: Das Original und eine Kopie müssen zur
Registrierung dem Secretary of State eingereicht werden. Das Original
verbleibt bei der Behörde und die Kopie ist anschliessend im Hauptsitz
der Firma zu deponieren. Dieser kann sich ausserhalb von Wyoming
befinden.
Share Certificates
[Aktienzertifikate]:
Wer unterzeichnet die
Aktienzertifikate ? Die Aktienzertifikate müssen entweder von zwei
leitenden Angestellten oder von dem bzw. den Direktoren unterzeichnet
werden. Die Unterschriften können durch Faksimiles ersetzt werden, wenn
die Zertifikate von
einem
Registrierungsbeamten gegengezeichnet werden.
Müssen die
Aktienzertifikate gesiegelt werden ? Eine Gesellschaft kann ein
Corporate Seal [Gesellschaftssiegel] führen, ist aber nicht dazu
verpflichtet. Wenn ein solches vorhanden ist, können die
Aktienzertifikate damit gesiegelt werden.
Gesellschaftsführung:
Resident Agent
[Örtlicher Vertreter], Registered Office [Firmensitz]:
Jede Corporation muss
einen Resident Agent in Wyoming haben, der sowohl eine natürliche wie
auch eine juristische Person sein kann. Seine Büroadresse in Wyoming
muss mit der des Registered Office identisch sein.
Unterlagen der
Gesellschaft:
Die aktuellen Articles
of Incorporation und By-Laws, Protokolle der Aktionärsversammlungen und
Aufzeichnungen der letzten drei Jahre von Transaktionen, die ohne
vorherige Versammlung vorgenommen wurden, schriftliche Vereinbarungen
der Aktionäre der letzten drei Jahre, Namen und Adressen der amtierenden
Direktoren und Vorstandsmitglieder, den neuesten Geschäftsbericht und
die Financial Statements [Bilanzen] der letzten drei Jahre sind im
Principal Office [Hauptsitz] aufzubewahren, das sich nicht in Wyoming
befinden muss.
Buchführungspflichten:
Abgabe von Financial
Statements [Geschäftsberichten und Bilanzen]: Da in Wyoming eine License
Tax erhoben wird, die sich auf der Grundlage des Gesellschaftsvermögens,
das sich in Wyoming befindet, errechnet, müssen alljährliche
Vermögensaufstellungen an den Secretary of State gesandt werden. Der
Leiter der Finanzabteilung der Gesellschaft (Treasurer) oder sein
Vertreter müssen diesen Bericht unterzeichnen und haften für die
Korrektheit der Angaben.
Hinweis: Der Staat
Wyoming erteilt der Bundessteuerbehörde keinerlei Auskünfte über die
unter seinem Recht gegründeten Gesellschaften (siehe dazu auch weiter
unten), aber heutzutage, im Zeitalter des Internets, können natürlich
nicht nur Sie, sondern auch die US-Bundessteuerbehörden einen Blick auf
den Gesamtbestand der in Wyoming eingetragenen Gesellschaften über die
Veröffentlichungen des Secretary of State in Wyoming nehmen.
Staatliche
Gründungsgebühren und jährliche Verwaltungsabgaben einer
Aktiengesellschaft:
Einmalige
Gründungsgebühren: Die Filing Fee, die bei der Registrierung der
Gründungs- dokumente beim Secretary of State fällig wird.
Jährliche Abgaben: Die
License Fee,
Die License Fee
erreicht maximal USD 50.000,-- pro Jahr
2.6. Vorschriften für
die Gründung und Verwaltung einer Corporation in
Montana
Incorporators [Gründer
der Gesellschaft]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität:
Beliebig, keine gesetzlichen Vorgaben.
Erforderliche
Qualifikationen: Beliebig, keine gesetzlichen Vorgaben.
Ort der
Gründerversammlung: Beliebig. Shareholders [Aktionäre]:
Mindestzahl: 1 Sitz /
Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.
Maximale
Durchgriffshaftung:
Die Aktionäre haften
nur für den nicht vollständig einbezahlten Teil des gezeichneten
Kapitals.
Sind Bearer Shares
[Inhaberaktien] möglich ? - Nein.
Directors
[Direktoren]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität:
Beliebig, keine Einschränkungen.
Es können nur
natürliche Personen als Direktoren ernannt werden. Weitere Anforderungen
an die Person des Direktors können in den By-Laws oder den Articles of
Incorporation festgelegt werden.
Montana ist zusammen
mit Oregon der einzige Staat in den USA ohne Sales TAX und eignet Sich
besonders gut für Unternehmen, die in den USA Anschaffungen tätigen
wollen (und dabei bis zu 10% sparen können.) Beide Staaten haben zwar
eine Einkommenssteuer, die Sie Aber ganz Legal durch eine zusatz Adresse
in Nevada ausschließen können.
Ort der jährlichen
Aktionärsversammlung:
Beliebig, kann in den
By-Laws [Statuten] festgelegt werden.
3. Zusammenfassung
generell gültiger Regelungen
Haftungsfreistellung
der Directors und Officers:
Eine Corporation kann
die Regelung der Haftungsfreistellung der Vertreter der Gesellschaft
[indemnification clauses] in der Gründungsurkunde (so in Delaware) oder
in den By-Laws schriftlich verankern.
Mindesteinzahlung auf
das Nominalkapital:
Alle sechs
Bundesstaaten machen die Zeichnung oder Einzahlung des Aktienkapitals
nicht zur Vorbedingung für das Bestehen und die Geschäftstätigkeit der
Corporation. Das Unternehmen wird bereits durch das Filing (Einreichen
der Gründungsunterlagen beim
Secretary of State)
als juristische Person begründet, bevor also Aktionäre überhaupt benannt
sind, noch eine Mindesteinlage gemacht oder sich verpflichtet haben, die
von ihnen gezeichneten Aktien zu bezahlen.
Firmenbezeichnungen:
Wie die obigen
Ausführungen zu diesem Thema zeigen, ermöglichen die US-Gesetze eine
fast vollständig freie Wahl hinsichtlich der Namensgebung. Zwar sind
Bezeichnungen wie Bank, Insurance und Trust nur mit entsprechender
Lizenz möglich, der Firmenbestandteil "Credit" wird dagegen, wie die
Praxis zeigt, immer wieder erlaubt.
Auch eine Namenswahl
für eine US-Gesellschaft in deutscher Sprache ist möglich (z.B.
"Hanseatische Treuhand" mit Rechtsformbezeichnung "GmbH", "GmbH & Co
KG", "OHG" oder "AG"). Im Gegensatz zu vielen anderen Offshore-Zentren
sind auch fast alle Firmenbezeichnungen möglich, so z.B. die
Firmenbestandteile Broker, Investment und andere.
Kaufmännische
Verwaltung einer Corporation:
Eine Corporation kann
alle Unterlagen, Dokumente, Buchhaltung usw. ausserhalb der fünf
Bundesstaaten führen und aufbewahren. Lediglich die Kopien der Dokumente
sind in dem Registered Office in dem jeweiligen US-Bundesstaat zu
deponieren.
Alle sechs
Bundesstaaten teilen der Bundesverwaltung absolut keine Informationen
über in ihrem Bundesstaat gegründete Firmen mit. D.h., der Bund weiss
nicht, welche und wieviele Corporations überhaupt existieren. Es liegt
an jeder einzelnen Firma selbst,
sich beim Bund für
Steuerzwecke zu melden (Formular SS-4, bei USF erhältlich) und nachher
jährlich bei den Finanzbehörden des Bundes die Buchhaltung/Bilanz resp.
Steuererklärungen einzureichen und die Bundessteuer zu entrichten.
4. Abschliessende
Beurteilung zur Auswahl eines bestimmten Bundesstaates zum Zwecke einer
US-Firmengründung Das bekannte "Firmengründungsparadies" Delaware ist
längst nicht so attraktiv, wie Sie vielleicht bisher gemeint haben.
Delaware war in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts derjenige
Bundesstaat mit dem attraktivsten Gesellschafts- und Steuerrecht, aber
andere US Bundesstaaten haben Delaware inzwischen längst eingeholt, wenn
nicht sogar überholt.
Utah ist wegen seiner
Franchise - und Income Tax und den entsprechenden Bilanzierungspflichten
den Nevada- und Wyoming-Firmengründungen weit unterlegen, obwohl diese
bei der Gründung etwas teurer sind. In Utah müssen zudem bei mehr als
drei Aktionären auch
mindestens drei Direktoren benannt werden.
Ein wesentlicher
Vorteil der Nevada-Gesellschaften ist die Möglichkeit, nennwertlose
Inhaberaktien ausgeben zu können, wodurch die Aktien einerseits schon
vom Board of Directors unterzeichnet werden können und andererseits die
Anonymität als Aktionär garantiert ist.
Wir erinnern an dieser
Stelle:
Der Board of Directors
darf Nennwertaktien an die Aktionäre erst dann ausgeben und
rechtskräftig unterzeichnen, wenn der Gegenwert der Aktien von der
ausgebenden Gesellschaft auch vereinnahmt wurde. Ist dies nicht der
Fall, macht sich der Board of Directors gegenüber der Gesellschaft
persönlich haftbar. Daher die oben vorgeschlagene Verwendung von
nennwertlosen Aktien !
Nevada hat leider den
Nachteil, dass das Gründungsstatut und spätere Satzungsänderungen von
einem Notar in Nevada beglaubigen sind.
Florida Gesellschaften
unterliegen einer Bundesstaats-Gewinnsteuer. In Utah muss eine jährliche
Mindeststeuer von USD 100,-- gezahlt werden. Gesellschaften, die in
Delaware registriert sind, aber nur ausserhalb von Delaware tätig
werden, unterliegen dagegen keiner Delaware Corporate Tax, wohl aber der
Delaware Franchise Tax.
Unserer Meinung nach
ist die beste konstelation, Firmengründung in Montana mit zweit
Adresse in Nevada und
Tochtergesellschaft in Florida diese wiederum kann sich an allen
Gesellschaften im
Ausland beteiligen bis zu 100%
5. Northern Sec.
Dienstleistungen
Für Sie veranlasst
Northern Sec. die Gründung Ihrer Corporation (siehe Northern
Bestellformulare Auftragsgründung oder Vorratsgründung einer US
Corporation in der Rubrik "Firmenmantel bestellen". Nach Gründung einer
Gesellschaft werden Ihnen in der Regel alle Urkunden und die
Aktienzertifikate binnen 21 Tagen übergeben
Handelsregisterauszüge:
In der Praxis macht
der Nachweis der Vertretung von US-Gesellschaften bei Banken oder vor
Behörden häufig grosse Schwierigkeiten.
In den USA wird in
keinem der Bundesstaaten ein mit deutschem, schweizerischem oder
österreichischem Recht vergleichbares Handelsregister geführt, so dass
auch keine Handelsregisterauszüge wie wir sie gewohnt sind, angefordert
werden können. Wir stellen Ihnen statt dessen von deutschen
Handelsregister allseits akzeptierte notariell beglaubigte Statuarische
Erklärungen des Directors der Gesellschaft über die Existenz der
Gesellschaft aus.
Nebenbei seien Sie
darauf hingewiesen, dass die Technik des Firmengründens und das
Eintragungsprocedere in das Handelsregister in den USA eine völlig
andere ist als in Kontinentaleuropa.
Folgende Dokumente
können Sie über Northern Sec. beziehen:
Certificate of
Incorporation (bescheinigt die Gründung einer Gesellschaft)
Certificate of
Existence (bescheinigt die Existenz der Gesellschaft)
Certificate of Good
Standing (dies benötigen Sie üblicherweise, wenn Ihre Gesellschaft ein
Jahr oder älter ist und Sie ein Bankkonto eröffnen oder eine
Firmenbeteiligung eingehen wollen)
Certificate of Merger
(bescheinigt Firmenzusammenschlüsse)
Certificate of
Dissolution (bescheinigt die Löschung einer Gesellschaft)
Generalvollmachten:
Es können Ihnen von
Northern unbefristete oder befristete Generalvollmachten erteilt
werden, soweit Sie den Northern Service Northern Nominee Directors in
Anspruch nehmen.
Firmenfusionen:
Die Fusion einer oder
mehrerer US-Gesellschaft(en) mit einer oder mehreren, auch ausländischen
Gesellschaften, ist zulässig. Dabei entsteht entweder eine völlig neue
Gesellschaft [Consolidation] oder eine der fusionierenden Gesellschaften
überlebt [Merger]. Die Vermögen aller fusionierten Gesellschaften gehen
in das Eigentum der neuen bzw. überlebenden Gesellschaft über.
Für deutsche GmbHs/AGs
bieten sich gerade über die Fusion mit einer US-Gesellschaft, die an
einer der amerikanischen Börsen zugelassen werden kann, eine
interessante Möglichkeit, das der Gesellschaft zur Verfügung stehende
Kapital zu erhöhen, ohne den
Weg über deutsche
Kreditinstitute oder über deutsche Börsenaktivitäten zu gehen.
Löschung der
Gesellschaft:
Die Löschung und
Liquidation einer Gesellschaft [englisch: Dissolution] geschieht
entweder gemäss etwaiger Bestimmungen der Satzung oder aufgrund eines
Beschlusses der Amtsträger (wenn die Aktien nicht ausgegeben wurden),
aufgrund eines
Beschlusses der Aktionäre (wenn die Aktien ausgegeben wurden)
oder von Amts wegen.
Die US-Gesellschaft
kann von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie den gesetzlich
vorgeschriebenen Annual Return [Jahresbericht]
und/oder die
entsprechenden Jahresgebühren nicht bei der zuständigen
bundesstaatlichen Behörde eingereicht hat. Bei der Auflösung von Amts
wegen behält die Gesellschaft im allgemeinen ihre körperschaftliche
Existenz, darf aber - abgesehen von
Liquidationsmassnahmen
- keine weiteren Geschäfte tätigen. Werden die Berichte bzw. Gebühren
innerhalb einer bestimmten Frist nachgereicht (z.B. innerhalb von drei
Jahren), kann die zuständige Behörde die Firma rückwirkend
wiedereinsetzen. Die Geschäfte der
Gesellschaft können
dann so fortgesetzt werden, als hätte keine Auflösung stattgefunden.
Northern Consulting GbR
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