LTD

Die englische Limited oder britische Ltd


Die englische Limited (LTD) ist wohl die bekannteste und beliebteste Form der Auslandsgesellschaft.
Diese Rechtsform bietet erhebliche Vorteile, hat aber auch ebensolche Nachteile.

Sie ist eine britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung und in der gesamten EU als selbstständige und unselbstständige
Niederlassung/Zweigstelle beim örtlichen Handelsregister/Gewerbeamt eintragungs- bzw. anmeldefähig.
Nach dem Maastricht-Vertrag, der von allen EU Mitgliedsstaaten unterschrieben wurde, dürfen ausländische Gesellschaften in anderen Staaten
der Europäischen Union nicht benachteiligt oder schlechter gestellt werden als inländische Unternehmen.

Die Vorteile einer UK-Ltd. gegenüber einer deutschen GmbH sind einerseits, dass keine 25.000 Euro Stammkapital zur Gründung der Gesellschaft
erforderlich sind; im Gegensatz zu Deutschland kann eine Ltd.-Gründung innerhalb weniger Tage zu günstigen Eintragungs- und Registrierungskosten
erfolgen.

Das Einkommen der UK-Ltd wird nur dann in England versteuert werden (REALE Betriebsstätte im UK), wenn nach Außen hin ein britischer Staatsangehöriger
die Gesellschaft führt; werden die Entscheidungen der Gesellschaft eindeutig nach Außen hin in Großbritannien getroffen und liegt auch der steuerliche Sitz der Gesellschaft regelmäßig in England, gilt , sofern die UK Ltd in Deutschland nach Doppelbesteuerungsabkommen(DBA) keine Betriebsstätte auslöst,britisches Steuerrecht. Im übrigen besteht in England keine Bilanzierungspflicht, der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung existiert nach unserer Kenntnis nicht.

Ab einem Jahresumsatz von 51,000 Pfund muss eine VAT Nummer angemeldet werden. Die Körperschaftssteuersätze reichen von  0 % (bei bis zu 10.000 Pfund Gewinn) bis 30% (bei 1.501.000 Pfund oder mehr Gewinn jährlich). Demgegenüber sind aus dem britischen Steuerrecht die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bekannt, wodurch der Geschäftsführer/ Direktor einen gewissen  Sorgfalt erfüllen muss!

Die Eröffnung eines Geschäftskontos sollte ohne weitere Hürden möglich sein.

Soweit die LTD in Deutschland tätig wird und ein deutscher Staatsbürger wirtschaftlich Begünstigter der LTD ist, kann es dann zu erheblichen Kollisionen mit deutschen Gesetzen kommen, wenn insolvenzrechtliche Vorschriften gerade bei der Verbraucherinsolvenz
umgangen werden sollen ! Hier ist allergrößte Vorsicht geboten!



Andernfalls ist die LTD dem Grunde nach ein brauchbares Instrument der wirtschaftlichen Betätigung in Deutschland, gerade bei einem wirtschaftlichen Neuanfang aus der Insolvenz, wenn eine GmbH-Gründung ausgeschlossen ist.In einem solchen Fall, greifen (DBA) und deutsche Steuerregeln uneingeschränkt ein.

In Deutschland bereitet bisweilen die Eintragung der Limited ins Handelregister ein paar Schwierigkeiten, da in vielen deutschen Amtsgerichtsbezirken  Limiteds misstrauisch betrachtet werden, diese können bei Kenntnisse der Materie und genügend Informationen aber überwunden werden.In gleicher Weise hegen die deutschen Finanzverwaltungen ein hohes Maß an Misstrauen, wenn sie mit Ltd's konfrontiert werden,da Ltd's regelmäßig zu bekannten Umgehungen der deutschen Steuergesetze missbraucht werden.Aus diesem Gesichtspunkt ist die Ltd. das denkbar schlechteste Konstrukt, wenn steuerschonende Tätigkeit in großem Umfang
durch ihren Inhaber erfolgen sollen!


"Einfacher, flexibler, preiswerter - Zehntausende deutsche Unternehmen firmieren inzwischen als britische Limiteds.Diese Rechtsform birgt aber neben Vorteilen auch Risiken."

Die Tatsache, dass die UK-Ltd. eine sehr beliebte Rechtsform geworden ist, kann man nicht ernsthaft bestreiten und aus diesem Anlass sollte der User auf den folge Seiten die Informationen berücksichtigen: