| Rechtsfragen LTD |
Rechtsfragena. Gerichtsstand Hat eine Limited
ihren Sitz in Deutschland, kann sie auch in Deutschland verklagt werden (Art. 2
der EuGVVO). Artikel 60 EuGVVO sieht Für
innergesellschaftliche Auseinandersetzungen kommt, je nach deren Inhalt und
Gegenstand, ein englischer oder ein deutscher Gerichtsstand b. Insolvenz Hat die Ltd. ihren Sitz in Deutschland, sind die deutschen Gerichte für das Insolvenzverfahren zuständig. Anwendbar ist dann auch deutsches materielles Insolvenzrecht. 6. Vor- und Nachteile einer Limited-Gründung a. Vorteile: Die Limited benötigt
ein Eigenkapital von einem britischen Pfund, dagegen benötigt die GmbH eine
Einlage von mindestens 25.000 Euro. Der Vorteil für die Kunden einer Limited ist die Transparenz der Gesellschaftsform. Die Haftung ist limitiert, d.h. es wird nicht oder nur ausnahmsweise mit dem Privatvermögen gehaftet. Zur Gründung einer Limited ist ein Gründungskapital von einem Pfund ausreichend. Es ist jederzeit möglich, einen Gesellschafter hinzu zunehmen oder eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Mit einer Limited ist ein geschäftlicher Neustart nach einer Insolvenz möglich. Eine Limited lässt sich einfach wieder auflösen. b. Nachteile Die Gründung einer
Limited erfordert eine Adresse und einen Vertreter in England. Es gibt
verschiedene Dienstleister die diesen Service Eine Limited, deren
Haupttätigkeit in Deutschland liegt, muss sowohl eine Steuererklärung in
Deutschland, als auch einen Jahresabschluss Da es sich bei der Limited um eine englische Gesellschaftsform handelt, bewegt sich der deutsche Gründer zwischen zwei Rechtssystemen: Gesellschaftsrechtlich gilt englisches Recht, steuerlich und bilanziell gelten sowohl deutsches als auch englisches Recht. Möchte man als
Unternehmer seine Anonymität waren, ist die Limited nicht die richtige
Gesellschaftsform, denn das englische System beruht Neben hohen Geldbußen bei Verletzung der jährlichen Pflichten und Verbot der Ausübung eines director- Amtes kann auch eine Einziehung des Vermögens der Limited (natürlich mit allen Kosequenzen in Bezug auf Deutschland) zugunsten der britischen Krone erfolgen! Und wenn Sie diese
Vor- und Nachteile abgewägt haben und zu dem Entschluss gekommen sind, Sie
möchten eine englische Limited gründen ? |