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SACHINFORMATIONEN
Auszüge aus dem
GESELLSCHAFTSRECHT
DER US
BUNDESSTAATEN
DELAWARE, FLORIDA, NEVADA,
UTAH , WYOMING MONTANA
© Copyright Northern Consulting GbR.
Inhaltsverzeichnis:
1. Einführung
2. Das
Gesellschaftsrecht und die Besteuerung von Gesellschaften in den
verschiedenen US-Staaten
2.1. Vorschriften für
die Gründung und Verwaltung einer Corporation in Delaware
2.2. Vorschriften für
die Gründung und Verwaltung einer Corporation in Florida
2.3. Vorschriften für
die Gründung und Verwaltung einer Corporation in Nevada
2.4. Vorschriften für
die Gründung und Verwaltung einer Corporation in Utah
2.5. Vorschriften für
die Gründung und Verwaltung einer Corporation in Wyoming
2.6 Vorschriften für
die Gründung und Verwaltung einer Corporation in Montana
3. Zusammenfassung
generell gültiger Regelungen
4. abschließende
Beurteilung zur Auswahl eines bestimmten Bundesstaates zum Zwecke einer
US-Firmengründung
5. Northern Consulting
GbR.Dienstleistungen
1. Einführung
Jeder
Einzelstaat der USA hat sein eigenes Gesellschaftsrecht [in der Regel
als Business Corporation Law bezeichnet].
Diese einzelstaatlichen Gesetze regeln die Gründung der Gesellschaft,
die Rechte und Pflichten der Gesellschafter,
Direktoren und anderer Vertreter der Gesellschaft und enthalten
Vorschriften über wesentliche gesellschaftsrechtliche Bestimmungen. In
bestimmten Fällen sind neben den einzelstaatlichen Bestimmungen auch
Bundesgesetze zu beachten.
So z.B. im Fall einer Kapitalerhöhung einer Corporation beim Verkauf
von Aktien in der Öffentlichkeit, wo neben den Wertpapiergesetzen der
einzelnen Bundesstaaten auch das Bundesgesetz Securities Act of 1933
eingehalten werden muss.
Neben dem Business Corporation Law ist das Common Law (Gewohnheitsrecht)
zu beachten. Dieses umfasst Rechtsgrundsätze und Detailbestimmungen, wie
sie sich aus der Rechtsprechung, aus Verwaltung und der
Rechtswissenschaft ergeben und die die Bestimmungen der Gesetze der US
Bundesstaaten ergänzen oder ausfüllen. Im folgenden beziehen wir uns
ausschliesslich auf die Rechtsform der Aktiengesellschaft [Corporation]
und hier auf die Close Corporation. Deren Aktien dürfen nicht
öffentlich angeboten werden, im Gegensatz zur Public, bzw. Open
Corporation. Im zweiten Kapitel dieser Sachinformation finden Sie
jeweils unter dem Stichwort Gesellschaftskapital den Begriff
"Aktiengattungen".
Das amerikanische Recht ermöglicht ebenso wie das deutsche die Ausgabe
verschiedener Gattungen von Aktien, deren Unterschiede im folgenden
erläutert werden. Die Aktien einer Corporation: In den Articles of
Incorporation, also im Gesellschaftsvertrag, ist bestimmt, ob eine oder
mehrere Gattungen von Aktien ausgegeben werden und welche Rechte an sie
geknüpft sind. Man unterscheidet hauptsächlich zwischen Stammaktien
[Common Stock] und Vorzugsaktien [Preferred Stock]. Common Stock: Sie
gewähren dem Inhaber ein anteiliges Stimmrecht, Gewinnbezugsrecht und
einen Anteil am Vermögen der Corporation. Preferred Stock: Sie gewähren
dem Inhaber bei Ausschüttung von Dividenden eine Vorzugsbehandlung, z.B.
einen festen Mindestbetrag oder -prozentsatz. Dafür hat der Inhaber in
der Regel nur ein beschränktes oder überhaupt kein Stimmrecht.
Cumulative Preferred Stock: Sie gewähren dem Inhaber eine jährliche
feste Dividendenzahlung auch in Verlustjahren. Dabei muss die
Nachzahlung von ausgefallenen Dividenden erfolgen, sobald die
Gesellschaft wieder über einen ausschüttungsfähigen Gewinn verfügt.
Non-Cumulative Preferred Stock: Vorzugsaktien ohne Anspruch auf
Dividendennachzahlung. Participating Preferred Stock: Sie gewähren dem
Inhaber neben der Zahlung einer festen Dividende zusätzlich einen Anteil
an dem darüber hinausgehenden Reingewinn der Gesellschaft.Treasury
Stock: Dies sind Aktien, die von der Corporation zurückgekauft oder die
auf irgendeine andere Weise in den Besitz der Gesellschaft gelangt sind.
Sie dürfen von der Corporation nur aus Gewinnüberschuss erworben werden
und haben solange kein Stimmrecht, bis sie wieder ausgegeben werden.
Convertible Stock: Sie gewähren dem Inhaber ein Umtauschrecht in
Obligationen [Bonds] der Corporation. No Par Value Stock: Hier handelt
es sich um Aktien ohne Nennwert, die zu einem von der Gesellschaft
festgesetzten Kurs verkauft werden. Lediglich die Anzahl der zur Ausgabe
zugelassenen Aktien muss in den Articles of Incorporation festgelegt
werden.
Das Share Certificate [der Aktienschein] ist das einzige Zertifikat,
welches das Eigentum von Aktien beurkundet. Namensaktien können durch
Blankoindossament praktisch zu Inhaberpapieren gemacht werden. (Das
interessiert insbesondere unsere Wyoming-Kunden sehr!) Ein Ausschluss
der Übertragbarkeit von Aktien ist nicht zulässig, jedoch kann die
Satzung vorsehen, dass Aktien zunächst anderen Aktionären zum Kauf
angeboten werden müssen. Diese Art der Beschränkung der Übertragbarkeit
muss auf den Share Certificates vermerkt sein.
Die von
uns gegründeten US-Gesellschaften werden, soweit Sie nichts
Gegenteiliges wünschen, mit einem Nominal-Aktienkapital von USD 1
Million versehen. Es muss klar gesagt werden, dass es sich bei dem
Nominal-Aktienkapital lediglich um ein fiktives Aktienkapital handelt,
welches in dieser Höhe in das Handelsregister des jeweiligen
US-Bundesstaates eingetragen wird. Soweit eine Auskunft durch Dritte
eingeholt wird, erhalten diese nur die Angaben über das
Nominal-Aktienkapital, nicht aber über das tatsächlich eingezahlte
Kapital. Wieviel oder wie wenig auf das Nominalaktienkapital bisher
durch die Aktionäre eingezahlt worden ist, kann das jeweilige
Handelsregister gar nicht wissen. Es liegt ausschliesslich bei Ihnen,
wieviel Aktien Sie aus diesem Nominalkapital an sich selbst oder an
Personen Ihrer Wahl verkaufen und so ein eingezahltes Aktienkapital
[Issued Capital] schaffen.
2. Das
Gesellschaftsrecht und die Besteuerung von Gesellschaften in den
verschiedenen US-Staaten
Den
nachstehenden Ausführungen liegen zugrunde
das Delaware General Corporation Law in der Fassung 1993/1994,
das Florida Business Corporation Act, Ausgabe 1993,
die Domestic And Foreign Corporation Laws of the State of Nevada, Stand
01.10.1993,
die Utah Corporation And Business Laws, 1992 Edition,
die 1994 Wyoming Business Laws (Business Corporation Act).
2.1. Vorschriften für die Gründung und Verwaltung einer
Corporation in Delaware
Incorporators [Gründer der Gesellschaft]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.
Natürliche und/oder juristische Person sind möglich.
Ort der Gründerversammlung: Beliebig, keine Einschränkungen.
Shareholders [Aktionäre]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.
Ort der jährlichen Aktionärsversammlung: Beliebig, aber in den By-Laws
(Statuten) festzulegen wird keine besondere Abmachung getroffen, sollten
die Versammlungen im Registered Office in Delaware stattfinden. Anstelle
von Versammlungen können auch schriftliche Übereinkommen getroffen
werden. Maximale Durchgriffshaftung: Aktionäre haften für den nicht
vollständig einbezahlten Teil des von ihnen gezeichneten Kapitals und
für bestimmte Gesellschaftsverbindlichkeiten wie zum Beispiel Steuern.
Sind Bearer Shares [Inhaberaktien] möglich ? - Nein.
Directors [Direktoren]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.
Direktoren müssen nicht gleichzeitig Aktionäre der Gesellschaft sein, es
sei denn, die By-Laws oder das Certificate of Incorporation sehen dies
vor. Versammlungsort: Beliebig, aber in den By-Laws festzulegen.
Firmenbezeichnung:
Rein deutschsprachige Firmenbezeichnungen sind zulässig. Der
Gesellschaftsname muss einen der folgenden Begriffe beinhalten.
Nichtsdestotrotz ist die Gesellschaft damit immer noch eine
Aktiengesellschaft.
Folgende
Rechtsformendungen sind möglich:
Association
Company
Corporation
Foundation
Fund
Incorporated
Institute
Union
Limited
oder eine der folgenden Abkürzungen: Co., Corp., Inc., Ltd.,
oder sinngemäße Bezeichnungen oder Abkürzungen in anderen Sprachen,
solange sie in lateinischen Buchstaben geschrieben sind (z.B.: AG, GmbH,
S.A.).
Bereits in Delaware registrierte oder reservierte Namen dürfen nicht
verwendet werden. Die Bezeichnungen Trust, Bank und Insurance sind nur
bei entsprechender Genehmigung erlaubt.
Gegenstand der Gesellschaft:
Allgemeine Formulierungen sind üblich.
Gesellschaftskapital:
Mögliche Aktiengattungen: Beliebig.
Par Value Shares [Nennwertaktien] oder No Par Value Shares [nennwertlose
Aktien]: Beide sind in beliebiger Höhe erlaubt. Genehmigtes Kapital:
Weder ist ein Minimal- noch ein Maximalbetrag vorgeschrieben; die
Gesamtzahl der Aktien jeder Gattung muss im Certificate of Incorporation
festgelegt werden.
In
Abhängigkeit von der Anzahl der Aktien ist eine jährliche Franchise
Tax zu
entrichten. Da zudem eine Initial Tax [Gründungssteuer] gezahlt werden
muss, die sich bei Nennwertaktien nach deren US-Dollar-Nennwert richtet,
kann das Gesellschaftskapital, sofern ein solches beschlossen wird, nur
auf USD lauten. Das
Aktienkapital kann also nicht in anderen Währungen angegeben werden.
Gezeichnetes Kapital, Minimum: Keine Vorschriften.
Einbezahltes Kapital, Minimum: Keine Vorschriften.
Zeitpunkt der Einzahlung des Kapitals: Von den Direktoren festzulegen.
Art und
Weise der Kapitaleinzahlung: Durch Bargeld, mittels Verrechnung von
erbrachter Arbeitsleistung, oder Sacheinlage von persönlichem Besitz
oder von Grundvermögen.
Certificate of Incorporation:
Ort der
Aufbewahrung: Beim Secretary of State ebenso muss eine vom Secretary of
State beglaubigte Kopie im County Recorder des Counties [Bezirks]
geführt werden, in dem sich das Registered Office befindet.
Share Certificates [Aktienzertifikate]:
Wer unterzeichnet die Aktienzertifikate ? Entweder der Generaldirektor
[Chairman] oder der Präsident zusammen mit dem Leiter der
Finanzabteilung [Treasurer] oder der Company Secretary. Es kann auch
jeweils die entsprechende Vertretungsperson unterzeichnen. Die
Unterschriften können durch Faksimiles ersetzt werden.Müssen die
Aktienzertifikate gesiegelt werden ? Eine Gesellschaft kann ein
Corporate Seal [Gesellschaftssiegel] führen, ist aber nicht dazu
verpflichtet. Wenn ein solches vorhanden ist, können die
Aktienzertifikate damit gesiegelt werden.
In Delaware ist eine Registrierung der Aktien vorgeschrieben. Diese wird
dort von den zuständigen Behörden automatisch vorgenommen, da die Anzahl
der Aktien die Basis der zu zahlenden Franchise Tax ist (siehe unten).
Dies hat zur Folge, dass Aktienzertifikate von Delaware Corporations
immer in Delaware gedruckt werden müssen, während USF für Corporations
aus den anderen Bundesstaaten die Aktien an einem beliebigen Ort drucken
lassen kann
Gesellschaftsführung:
Resident
Agent [Örtlicher Vertreter], Registered Office [Firmensitz]:
Jede Corporation muss einen Resident Agent in Delaware haben, der sowohl
eine natürliche wie auch eine juristische Person sein kann. Sein Name
und die genaue Büroadresse des Registered Office müssen im Certificate
of Incorporation erfasst werden.
Unterlagen der Gesellschaft: Eine Liste der Aktionäre und das Aktienbuch
müssen im Principal Office [Hauptsitz] der Gesellschaft aufbewahrt
werden, welches nicht in Delaware sein muss.
Buchführungspflichten:
Abgabe von Financial Statements / Geschäftsberichten und Bilanzen: Da in
Delaware das Nettoeinkommen aus den Gesellschaftsaktivitäten besteuert
wird (siehe Länderinformation USA), müssen Annual Returns
[Jahresberichte] eingereicht
werden, auf deren Grundlage die zu zahlende Steuer berechnet wird. Diese
Annual Returns enthalten eine Liste der Direktoren und Officers
[leitenden Angestellten]. Steuern oder andere Abgaben in Delaware:
In Delaware wird weder eine Umsatzsteuer erhoben noch eine
Vermögensteuer auf die Aktien von Delaware-Gesellschaften, die von
Nicht-Ansässigen gehalten werden. Gesellschaften, die zwar in Delaware
registriert sind, aber nur ausserhalb von Delaware tätig werden,
unterliegen keiner Delaware Corporate Tax.
Hinweis:
In Delaware kann das Nominalkapital daher nur auf US-Dollar lauten.
Annual
Franchise Tax
Diese richtet sich nach der Anzahl der Aktien einer Gesellschaft
2.2.
Vorschriften für die Gründung und Verwaltung einer Corporation in
Florida
Incorporators [Gründer der Gesellschaft]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität:Beliebig, keine Einschränkungen.
Natürliche und/oder juristische Person sind möglich.
Ort der Gründerversammlung: Beliebig, keine Einschränkungen.
Shareholders [Aktionäre]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.
Ort der jährlichen Aktionärsversammlung: Beliebig, aber in den By-Laws
(Statuten) festzulegen wird keine besondere Abmachung getroffen, sollten
die Versammlungen im Registered Office in Florida stattfinden.
Maximale
Durchgriffshaftung: Aktionäre haften für den nicht vollständig
einbezahlten Teil des von ihnen gezeichneten Kapitals. Sind Bearer
Shares [Inhaberaktien] möglich ? - Nein.
Directors [Direktoren]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.
Die
Direktoren müssen natürliche Personen sein, die älter als 18 Jahre sind.
Zusätzliche Anforderungen an die Person des Direktors können in den
Articles of Incorporation oder in den By-Laws festgelegt werden.
Versammlungsort: Beliebig, aber in den By-Laws festzulegen.
Firmenbezeichnung:
Rein deutschsprachige Firmenbezeichnungen sind zulässig.
Der Gesellschaftsname muss einen der folgenden Rechtsformbegriffe
enthalten: "Company", "Corporation" oder "Incorporated", oder
sinngemässe Bezeichnungen oder Abkürzungen in anderen Sprachen, solange
sie in lateinischen Buchstaben geschrieben sind und die beschränkte
Haftung anzeigen.
Die
Firmenbezeichnung darf hinsichtlich des in den Articles of Incorporation
festgelegten Geschäftsinhalts keinen falschen Eindruck erwecken. Namen,
die im Zusammenhang mit staatlichen Behörden stehen, sind nicht
zugelassen und bereits in Florida registrierte oder reservierte Namen
dürfen ebenfalls nicht verwendet werden.
Gegenstand der Gesellschaft:
Allgemeine Formulierungen sind üblich.
Gesellschaftskapital:
Mögliche Aktiengattungen: Beliebig.
Par Value Shares [Nennwertaktien] oder No Par Value Shares [nennwertlose
Aktien]: Keine gesetzliche Vorgabe.
Genehmigtes Kapital: Weder ist ein Minimal- noch ein Maximalbetrag
vorgeschrieben; die Höhe wird lediglich in den Articles of Incorporation
festgelegt. Das Kapital kann auf eine beliebige konvertierbare Währung
lauten.
Gezeichnetes Kapital, Minimum: Keine gesetzliche Vorgabe.
Einbezahltes Kapital, Minimum: Keine gesetzliche Vorgabe.
Zeitpunkt der Einzahlung des Kapitals: Von den Direktoren festzulegen.
Art und Weise der Kapitaleinzahlung: Durch Bargeld, mittels Verrechnung
von erbrachter Arbeitsleistung, oder Sacheinlage von persönlichem Besitz
oder von Grundvermögen.
Articles of Incorporation:
Ort der Aufbewahrung: Beim Department of State, wo das Original zusammen
mit einer Kopie und den entsprechenden Filing Fees (Eintragungsgebühren)
abgegeben werden muss.
Share Certificates [Aktienzertifikate]:
Wer unterzeichnet die Aktienzertifikate ? Der Präsident oder
Vize-Präsident zusammen mit dem Company Secretary bzw. seinem
Assistenten. Die Unterschriften können durch Faksimiles ersetzt werden,
wenn die Zertifikate von einem Registrierungsbeamten gegengezeichnet
werden.
Müssen
die Aktienzertifikate gesiegelt werden ? Eine Gesellschaft kann ein
Corporate Seal [Gesellschaftssiegel] führen, ist aber nicht dazu
verpflichtet. Wenn ein solches vorhanden ist, können die
Aktienzertifikate damit gesiegelt werden.
Gesellschaftsführung:
Resident Agent [Örtlicher Vertreter], Registered Office [Firmensitz]:
Jede Corporation muss einen Resident Agent in Florida haben, der sowohl
eine natürliche wie
auch eine juristische Person sein kann. Seine Büroadresse muss mit der
des Registered Office übereinstimmen.
Unterlagen der Gesellschaft: Die Firmenunterlagen sind ständig bezüglich
der Sitzungsprotokolle und weiterer Beschlüsse der Aktionäre und
Direktoren, die ohne Versammlungen stattgefunden haben, zu aktualisieren
und im Principal Office [Hauptsitz] der Gesellschaft aufzubewahren,
welches sich nicht in Florida befinden muss.
Buchführungspflichten:
Abgabe von Financial Statements [Geschäftsberichten und Bilanzen]: Da in
Florida das Nettoeinkommen aus den Gesellschaftsaktivitäten besteuert
wird, müssen jährliche Bilanzen eingereicht werden, auf deren Grundlage
die zu zahlende Steuer berechnet wird.
Zudem müssen Annual Returns [Jahresberichte] an das Department of State
gesandt werden, die u.a. die Adresse des Hauptsitzes und des Registered
Office der Firma und die der Direktoren, nicht aber die der Aktionäre
beinhalten.
Hinweis: In Florida werden bei der Ausgabe von Zertifikaten, Aktien und
dergleichen eine Stempelsteuer [Documentary Stamp Tax] erhoben.
Sowie Jährliche Verwaltungsabgaben, sonstige Kosten und Steuern einer
Aktiengesellschaft:
Annual Filing Fee zuzüglich einer Supplemental Fee (Zusatzgebühr)
Der Annual Return und die jährlichen Gebühren sind bis zum 01.01. jeden
Jahres beim Department of State einzureichen. Das Geschäftsjahr
entspricht dem Kalenderjahr.
Weitere Abgaben:
Bei Änderungen der Höhe des Aktienkapitals:
Filing Fee ,Certification Fee
Bei Auflösung der Gesellschaft:
Filing Fee, Certification Fee
Bundesstaats-Einkommensteuer:
Jede Corporation, die Einkünfte in Florida erzielt, muss diese in
Florida versteuern. Die Berechnung der zu zahlenden Steuer ergibt sich
aus den normalerweise an die Bundessteuerbehörde abzugebenden
Finanzberichten. Das zu versteuernde Nettoeinkommen der Gesellschaft
unterliegt einem Steuersatz von 5,5%, wobei ein Freibetrag von USD
5000,-- besteht.
2.3.
Vorschriften für die Gründung und Verwaltung einer Corporation in Nevada
Incorporators [Gründer der Gesellschaft]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.
Natürliche Person, die mindestens 18 Jahre alt sein sollte. Der
Incorporator hat die Articles of Incorporation in Gegenwart eines Notary
Public oder im Büro des Secretary of State zu unterzeichnen.
Ort der Gründerversammlung: Beliebig, keine Einschränkungen.
Shareholders [Aktionäre]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.
Ort der jährlichen Aktionärsversammlung: Beliebig, kann in den By-Laws
[Statuten] oder den Articles festgelegt werden. Wird keine besondere
Abmachung getroffen, sollten die Versammlungen im Registered Office in
Nevada stattfinden.
Maximale
Durchgriffshaftung: Aktionäre haften für den nicht vollständig
einbezahlten Teil des von ihnen gezeichneten Kapitals.
Sind
Bearer Shares [Inhaberaktien] möglich ? - Ja.
In Nevada sind Gesellschaften nicht verpflichtet, eine Liste ihrer
Aktionäre zur offiziellen Registrierung einzureichen. Daher interessiert
es die Behörden nicht, ob Namens- oder Inhaberaktien ausgegeben werden.
Ihre Anonymität als Aktionär ist daher garantiert.
Hinweis: Im allgemeinen findet man in dem Gesellschaftsrecht der
US-Bundesstaaten keine Hinweise, ob Bearer Shares erlaubt sind oder
nicht. Vielmehr ist nach amerikanischer Rechtsauffassung alles erlaubt,
solange es nicht explizit untersagt wird. In den anderen Bundesstaaten
wurden im Gegensatz zu Nevada entsprechende Gerichtsurteile gefällt, die
die Ausgabe von Inhaberaktien ausschließen. Dort wird meistens eine
offizielle Registrierung der Aktionäre vorgenommen.
Directors [Direktoren]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Vorgaben.
Erforderliche Qualifikationen: Die Direktoren müssen natürliche Personen
sein, die älter als 18 Jahre sind.
Versammlungsort: Beliebig, in den By-Laws oder Articles festzulegen.
Firmenbezeichnung:
Rein deutschsprachige Firmenbezeichnungen sind zulässig.
Der Gesellschaftsname muss einen der folgenden Begriffe beinhalten:
"Company", "Corporation", "Incorporated" oder "Limited" bzw. abgekürzt
"Co.", "Corp.", "Inc." oder "Ltd." oder die entsprechende
Rechtsformendung in anderer Sprache.
Es sind auch andere Rechtsformbezeichnungen zugelassen, die -
beispielsweise angehängt an den Namen einer natürlichen
Person oder an Initialen - die beschränkte Haftung signalisieren.
Bereits in Nevada registrierte oder reservierte Firmenbezeichnungen
können nicht mehr gewählt werden.
Namen, die Bank-, Trust- oder Versicherungsgeschäfte implizieren, sind
nur bei Vorlage der entsprechenden offiziellen Genehmigung zulässig.
Gegenstand der Gesellschaft:
Allgemeine Formulierungen sind üblich.
Gesellschaftskapital:
Mögliche Aktiengattungen: Beliebig.
Par Value Shares [Nennwertaktien] oder No Par Value Shares [nennwertlose
Aktien]: Beliebig.
Genehmigtes Kapital: Weder Minimal- noch Maximalbetrag vorgeschrieben
wird ein Betrag festgelegt, so muss dieser auf
US-Dollar lauten.
Gezeichnetes Kapital, Minimum: Keine gesetzliche Vorgabe.
Einbezahltes Kapital, Minimum: Keine gesetzliche Vorgabe.
Zeitpunkt der Einzahlung des Kapitals: Von den Direktoren festzulegen.
Art und Weise der Kapitaleinzahlung: Durch Bargeld, mittels Verrechnung
von erbrachter Arbeitsleistung, oder Sacheinlage von persönlichem Besitz
oder von Grundvermögen.
Articles
of Incorporation:
Ort der Aufbewahrung:
Die vom Incorporator in Gegenwart eines Notary Public bzw. im Büro des
Secretary of State unterzeichneten Articles of
Incorporation werden beim Secretary of State registriert und aufbewahrt.
Zusätzlich muss dem Secretary of State die sogenannte 60-day-list, eine
Auflistung der leitenden Angestellten [President, Treasurer, Company
Secretary und alle Directors] und die Angabe eines Resident Agent
innerhalb von 60 Tagen nach dem Gründungstag eingereicht werden. Diese
Liste muss jedes Jahr wieder, um etwaige Änderungen aktualisiert, bis
zum Jahrestag der Gründung dem Secretary of State eingereicht werden.
Share
Certificates [Aktienzertifikate]:
Wer unterzeichnet die Aktienzertifikate ? Zwei leitende Angestellte oder
entsprechend von der Gesellschaft bevollmächtigte Personen die
Unterschriften können durch Faksimiles ersetzt werden, wenn die
Zertifikate von einem Registrierungsbeamten gegengezeichnet werden.
Müssen die Aktienzertifikate gesiegelt werden ? Eine Gesellschaft kann
ein Corporate Seal [Gesellschaftssiegel] führen, ist aber nicht dazu
verpflichtet. Wenn ein solches vorhanden ist, können die
Aktienzertifikate damit gesiegelt werden. Die Benutzung eines Siegels
hat keinen Einfluss auf die Rechtsgültigkeit eines Dokumentes.
Gesellschaftsführung:
Resident
Agent [Örtlicher Vertreter], Registered Office [Firmensitz]:
Jede Corporation muss einen Resident Agent in Nevada haben, der sowohl
eine natürliche wie auch eine juristische Person sein kann. Seine
Büroadresse muss mit der des Registered Office identisch sein. Diese und
ein entsprechendes Formschreiben, das die Ernennung des Resident Agent
bescheinigt, müssen dem Secretary of State eingereicht werden.
Unterlagen der Gesellschaft: In dem Registered Office in Nevada sind die
vom Secretary of State beglaubigten Kopien der Articles und etwaiger
Ergänzungen hierzu, die von einem leitenden Angestellten abgezeichneten
By-Laws [Statuten] und deren
Ergänzungen und eine Kopie des Aktienbuches bzw. Angaben, wo es geführt
wird, aufzubewahren.
Buchführungspflichten:
Abgabe von Financial Statements [Geschäftsberichten und Bilanzen]: Da in
Nevada weder Körperschaft-, Konzession-, Kapital-oder Erbschaftsteuern
erhoben werden, besteht keine Notwendigkeit bzw. Verpflichtung,
Finanzberichte in Nevada einzureichen.
Nevada
ist zudem einer der wenigen Staaten in den USA, der keinen
Informationsaustausch mit der Bundessteuerbehörde (Internal Revenue
Service/IRS) betreibt.
Staatliche Gründungsgebühren einer Aktiengesellschaft:
Nennwertlose Aktien werden ungeachtet ihres tatsächlichen Wertes so
behandelt, als ob sie einen Nennwert von USD 1,-- je Aktie
repräsentieren würden. Daher gilt die Tabelle sowohl für Nennwertaktien
wie auch für die jeweilige Anzahl von nennwertlosen Aktien.
Filing Fee für die 60-day-list:
Jährliche Verwaltungsabgaben und sonstige Kosten einer
Aktiengesellschaft:
Filing Fee für die jeweils wiederkehrende 60-day-list:
In Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigten sind mindestens USD
300,-- pro Jahr (bei einem Angestellten) an das Department of Taxation
abzuführen. Ausnahmeregelungen sind in bestimmten
Wirtschaftsförderungsgebieten möglich.
Weitere
Abgaben:
Filing Fee für Ergänzungen zu den Articles, Gebühren bei Auflösung einer
Gesellschaft .
2.4.
Vorschriften für die Gründung und Verwaltung einer Corporation in Utah
Incorporators [Gründer der Gesellschaft]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.
Erforderliche Qualifikation: Natürliche Personen müssen älter als 18
Jahre sein.
Ort der Gründerversammlung: Beliebig, keine Einschränkungen.
Shareholders [Aktionäre]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.
Ort der jährlichen Aktionärsversammlung: Beliebig, kann in den By-Laws
[Statuten] festgelegt werden wird keine besondere Abmachung getroffen,
sollten die Versammlungen im Registered Office in Utah stattfinden.Wenn
ein schriftlicher Konsens der wahlberechtigten Aktionäre vorliegt,
müssen vor der Durchführung geplanter Vorhaben keine Versammlungen
abgehalten werden.
Maximale Durchgriffshaftung: Aktionäre haften für den nicht vollständig
einbezahlten Teil des von ihnen gezeichneten Kapitals.
Sind
Bearer Shares [Inhaberaktien] möglich ? – Nein
Directors [Direktoren]:
Mindestzahl: Bevor die Aktien ausgegeben werden, muss mindestens ein
Direktor ernannt sein, nach Aktienausgabe mindestens drei. Hat die
Gesellschaft weniger als drei Aktionäre, kann die Anzahl der Direktoren
der der Aktionäre entsprechen. Das heisst, dass bei einem Aktionär der
Gesellschaft auch nur ein Direktor ernannt werden muss.
Sitz /
Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.
Erforderliche Qualifikationen: Direktoren müssen natürliche Personen,
aber nicht gleichzeitig Aktionäre der Gesellschaft sein, es sei denn,
die By-Laws oder die Articles of Incorporation sehen dies vor. Weitere
Anforderungen an die Person des Direktors können ebenfalls in den
By-Laws oder den Articles festgelegt werden.
Versammlungsort: Beliebig wenn die Articles nichts anderes vorschreiben,
können Beschlüsse auch auf schriftlichem Wege ohne vorherige Versammlung
gefasst werden.
Firmenbezeichnung:
Rein
deutschsprachige Firmenbezeichnungen sind zulässig.
Der Gesellschaftsname muss einen der folgenden Begriffe beinhalten:
„Company“, „Corporation“, „Incorporated“ oder abgekürzt „Co.“, „Corp.“
Oder „Inc.“ Oder sinngemässe Bezeichnungen oder Abkürzungen in anderen
Sprachen, solange sie in lateinischen Buchstaben geschrieben sind und
die beschränkte Haftung anzeigen. Die Bezeichnung darf hinsichtlich des
in den Articles of Incorporation festgelegten Geschäftsinhalts keinen
falschen Eindruck erwecken. Namen, die bereits in Utah registriert oder
reserviert sind, dürfen nicht verwendet werden.
Gegenstand der Gesellschaft:
Allgemeine Formulierungen sind üblich.
Gesellschaftskapital:
Mögliche Aktiengattungen: Beliebig.
Par Value Shares [Nennwertaktien] oder No Par Value Shares [nennwertlose
Aktien]: Beliebig.
Genehmigtes Kapital: Weder ist ein Minimal- noch ein Maximalbetrag
vorgeschrieben, alle Währungen sind möglich; die Festlegung erfolgt in
den Articles of Incorporation.
Gezeichnetes Kapital, Minimum: Keine gesetzliche Vorgabe.
Einbezahltes Kapital, Minimum: Keine gesetzliche Vorgabe.
Zeitpunkt der Einzahlung des Kapitals: Von den Direktoren festzulegen.
Art und Weise der Kapitaleinzahlung: Durch Bargeld, mittels Verrechnung
von erbrachter Arbeitsleistung, oder Sacheinlage von persönlichem Besitz
oder von Grundvermögen.
Articles of Incorporation:
Ort der Aufbewahrung:
Das Original und eine Kopie müssen zur Registrierung der Division of
Corporations and Commercial Code eingereicht werden. Das Original
verbleibt bei der Behörde und die Kopie ist nach ihrer Registrierung im
Hauptsitz der Firma aufzubewahren.
Share Certificates [Aktienzertifikate]:
Wer unterzeichnet die Aktienzertifikate ? Wenn Aktienzertifikate
ausgegeben werden, was keine Pflicht ist, müssen diese von zwei
Mitgliedern des Vorstands (leitende Angestellte) oder des Board of
Directors, je nachdem wie es in den By-Laws festgelegt wurde,
unterzeichnet werden. Die Unterschriften können durch Faksimiles ersetzt
werden, wenn ein Registrierungsbeamter Zertifikate gegenzeichnet. Müssen
die Zertifikate gesiegelt werden ? Eine Gesellschaft kann ein Corporate
Seal [Gesellschaftssiegel] führen und damit die Aktienzertifikate
siegeln; es besteht jedoch keine Pflicht.
Gesellschaftsführung:
Resident Agent [Örtlicher Vertreter], Registered Office [Firmensitz]:
Jede Corporation muss einen Resident Agent in Utah haben, der sowohl
eine natürliche wie auch eine juristische Person sein kann. Seine
Büroadresse in Utah muss mit der des Registered Office identisch sein.
Unterlagen der Gesellschaft:
Die aktuellen Articles of Incorporation und By-Laws, Protokolle der
Aktionärsversammlungen und Aufzeichnungen der letzten drei Jahre von
Transaktionen, die ohne vorherige Versammlung vorgenommen wurden,
schriftliche Vereinba-rungen der Aktionäre der letzten drei Jahre, Namen
und Adressen der amtierenden Direktoren und Vorstandsmitglieder, den
neuesten Geschäftsbericht und die Financial Statements [Bilanzen] der
letzten drei Jahre sind im Principal Office [Hauptsitz] der Gesellschaft
aufzubewahren, welches sich auch ausserhalb von Utah befinden kann.
Buchführungspflichten:
Abgabe von Financial Statements [Geschäftsberichten und Bilanzen]:
Da in Utah Einkommen- und Konzessionsteuern [Franchise Tax] erhoben
werden, die sich auf der Grundlage des Nettoeinkommens einer
Gesellschaft errechnen, müssen alljährliche Bilanzen an die State Tax
Commission abgegeben werden.
Darüber hinaus sind Annual Returns [Jahresberichte] an die Division of
Corporations and Commercial Code einzureichen.
Staatliche Gründungsgebühren, jährliche Verwaltungsabgaben und Steuern
einer Aktiengesellschaft:
1.Einmalige Gründungsgebühren: Die Filing Fee, die bei der Registrierung
der Gründungsdokumente beim Secretary of State fällig wird,
2.Jährliche Abgaben: Fee für den Annual Return an die
Division of Corporations and Commercial Code:
3.Die Einkommensteuer [Income Tax] und Konzessionsteuer
[Franchise Tax] betragen jeweils 5% auf das zu versteuernde
Nettoeinkommen der Gesellschaft, wobei ein Mindestbetrag von USD 300,--
zu entrichten ist.
Gesellschaften, die nicht unter die Franchise oder Income Tax fallen,
können gemäss ihren Bruttoeinkünften besteuert werden.
Der Steuersatz variiert in diesem Fall von 0,625% bis1,25% für
Bruttoeinkünfte, die USD 1.000.000.000,-- übersteigen.
4.Weitere Abgaben: Filing Fee für Ergänzungen zu den Articles
2.5.
Vorschriften für die Gründung und Verwaltung einer Corporation in
Wyoming
Incorporators [Gründer der Gesellschaft]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität: Beliebig, keine gesetzlichen Vorgaben.
Erforderliche Qualifikationen: Beliebig, keine gesetzlichen Vorgaben.
Ort der Gründerversammlung: Beliebig. Shareholders [Aktionäre]:
Mindestzahl: 1 Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.
Ort der jährlichen Aktionärsversammlung: Beliebig, kann in den By-Laws
[Statuten] festgelegt werden.
Maximale Durchgriffshaftung:
Die Aktionäre haften nur für den nicht vollständig einbezahlten Teil des
gezeichneten Kapitals.
Sind Bearer Shares [Inhaberaktien] möglich ? - Nein.
Directors [Direktoren]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.
Es können nur natürliche Personen als Direktoren ernannt werden. Weitere
Anforderungen an die Person des Direktors können in den By-Laws oder den
Articles of Incorporation festgelegt werden.
Versammlungsort: Beliebig wenn die Articles nichts anderes vorschreiben,
können Beschlüsse auch auf schriftlichem Wege ohne vorherige Versammlung
gefasst werden.
Firmenbezeichnung:
Rein deutschsprachige Firmenbezeichnungen sind zulässig.
Einschränkungen bezüglich der Namenswahl: Die Firmenbezeichnung darf
hinsichtlich des in den Articles of Incorporation festgelegten
Geschäftsinhalts keinen falschen Eindruck erwecken. Namen, die bereits
in Wyoming registriert oder reserviert sind, dürfen nicht verwendet
werden. Lange Zeit bestand völlige Freiheit bei der Namensgebung. Im
März 1993 wurde der Gesetzestext ergänzt. Seitdem ist es nicht mehr
zulässig, Firmennamen zu führen, in denen einer der folgenden Begriffe
auftaucht: "Bank", "Banker", "Bancorp", "Bancorporation", "Banc", "
Banque", "Banquers", "Banco", "Banca" oder gleichartige Bezeichnungen
aus anderen Sprachen. Seit Anfang 2000 ist der Begriff "Trust" nicht
mehr zulässig.
Gegenstand der Gesellschaft:
Allgemeine Formulierungen sind üblich.
Gesellschaftskapital:
Mögliche Aktiengattungen: Beliebig in den Articles zu bestimmen.
Par Value Shares [Nennwertaktien] oder No Par Value Shares [nennwertlose
Aktien]: Beliebig.
Genehmigtes Kapital:
Es ist weder ein Minimal- noch ein Maximalbetrag noch eine bestimmte
Währung vorgeschrieben. Die Festlegung erfolgt in den Articles of
Incorporation.
Gezeichnetes Kapital, Minimum: Keine gesetzliche Vorgabe.
Einbezahltes Kapital, Minimum: Keine gesetzliche Vorgabe.
Zeitpunkt der Einzahlung des Kapitals: Von den Direktoren festzulegen.
Art und Weise der Kapitaleinzahlung: Durch Bargeld, mittels Verrechnung
von erbrachter Arbeitsleistung, oder Sacheinlage von persönlichem Besitz
oder von Grundvermögen.
Articles of Incorporation:
Ort der Aufbewahrung: Das Original und eine Kopie müssen zur
Registrierung dem Secretary of State eingereicht werden. Das Original
verbleibt bei der Behörde und die Kopie ist anschliessend im Hauptsitz
der Firma zu deponieren. Dieser kann sich ausserhalb von Wyoming
befinden.
Share Certificates [Aktienzertifikate]:
Wer unterzeichnet die Aktienzertifikate ? Die Aktienzertifikate müssen
entweder von zwei leitenden Angestellten oder von dem bzw. den
Direktoren unterzeichnet werden. Die Unterschriften können durch
Faksimiles ersetzt werden, wenn die Zertifikate von einem
Registrierungsbeamten gegengezeichnet werden.
Müssen die Aktienzertifikate gesiegelt werden ? Eine Gesellschaft kann
ein Corporate Seal [Gesellschaftssiegel] führen, ist aber nicht dazu
verpflichtet. Wenn ein solches vorhanden ist, können die
Aktienzertifikate damit gesiegelt werden.
Gesellschaftsführung:
Resident Agent [Örtlicher Vertreter], Registered Office [Firmensitz]:
Jede Corporation muss einen Resident Agent in Wyoming haben, der sowohl
eine natürliche wie auch eine juristische Person sein kann. Seine
Büroadresse in Wyoming muss mit der des Registered Office identisch
sein.
Unterlagen der Gesellschaft:
Die aktuellen Articles of Incorporation und By-Laws, Protokolle der
Aktionärsversammlungen und Aufzeichnungen der letzten drei Jahre von
Transaktionen, die ohne vorherige Versammlung vorgenommen wurden,
schriftliche Vereinbarungen der Aktionäre der letzten drei Jahre, Namen
und Adressen der amtierenden Direktoren und Vorstandsmitglieder, den
neuesten Geschäftsbericht und ie Financial Statements [Bilanzen] der
letzten drei Jahre sind im Principal Office [Hauptsitz] aufzubewahren,
das sich nicht in Wyoming befinden muss.
Buchführungspflichten:
Abgabe von Financial Statements [Geschäftsberichten und Bilanzen]: Da in
Wyoming eine License Tax erhoben wird, die sich auf der Grundlage des
Gesellschaftsvermögens, das sich in Wyoming befindet, errechnet, müssen
alljährliche Vermögensaufstellungen an den Secretary of State gesandt
werden. Der Leiter der Finanzabteilung der Gesellschaft (Treasurer) oder
sein Vertreter müssen diesen Bericht unterzeichnen und haften für die
Korrektheit der Angaben.
Hinweis: Der Staat Wyoming erteilt der Bundessteuerbehörde keinerlei
Auskünfte über die unter seinem Recht gegründeten Gesellschaften (siehe
dazu auch weiter unten), aber heutzutage, im Zeitalter des Internets,
können natürlich nicht nur Sie, sondern auch die US-Bundessteuerbehörden
einen Blick auf den Gesamtbestand der in Wyoming eingetragenen
Gesellschaften über die Veröffentlichungen des Secretary of State in
Wyoming nehmen. Staatliche Gründungsgebühren und jährliche
Verwaltungsabgaben einer Aktiengesellschaft:
Einmalige
Gründungsgebühren: Die Filing Fee, die bei der Registrierung der
Gründungs- dokumente beim Secretary of State fällig wird.
Jährliche Abgaben: Die License Fee
Die License Fee erreicht maximal USD 50.000,-- pro Jahr.
2.6. Vorschriften für die Gründung und Verwaltung einer Corporation in
Montana
Incorporators [Gründer der Gesellschaft]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität: Beliebig, keine gesetzlichen Vorgaben.
Erforderliche Qualifikationen: Beliebig, keine gesetzlichen Vorgaben.
Ort der Gründerversammlung: Beliebig. Shareholders [Aktionäre]:
Mindestzahl: 1 Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.
Maximale Durchgriffshaftung:
Die Aktionäre haften nur für den nicht vollständig einbezahlten Teil des
gezeichneten Kapitals.
Sind Bearer Shares [Inhaberaktien] möglich ? - Nein.
Directors [Direktoren]:
Mindestzahl: 1
Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.
Es können nur natürliche Personen als Direktoren ernannt werden. Weitere
Anforderungen an die Person des Direktors können in den By-Laws oder den
Articles of Incorporation festgelegt werden.
Montana ist zusammen mit Oregon der einzige Staat in den USA ohne Sales
TAX und eignet
Sich besonders gut für Unternehmen, die in den USA Anschaffungen tätigen
wollen (und dabei bis zu 10% sparen können.) Beide Staaten haben zwar
eine Einkommenssteuer, die Sie
Aber ganz Legal durch eine zusatz Adresse in Nevada ausschließen können.
Ort der jährlichen Aktionärsversammlung:
Beliebig, kann in den By-Laws [Statuten] festgelegt werden.
3. Zusammenfassung generell gültiger Regelungen
Haftungsfreistellung der Directors und Officers:
Eine Corporation kann die Regelung der Haftungsfreistellung der
Vertreter der Gesellschaft [indemnification clauses] in der
Gründungsurkunde (so in Delaware) oder in den By-Laws schriftlich
verankern.
Mindesteinzahlung auf das Nominalkapital:
Alle sechs Bundesstaaten machen die Zeichnung oder Einzahlung des
Aktienkapitals nicht zur Vorbedingung für das Bestehen und die
Geschäftstätigkeit der Corporation. Das Unternehmen wird bereits durch
das Filing (Einreichen der Gründungsunterlagen beim Secretary of State)
als juristische Person begründet, bevor also Aktionäre überhaupt benannt
sind, noch eine Mindesteinlage gemacht oder sich verpflichtet haben, die
von ihnen gezeichneten Aktien zu bezahlen.
Firmenbezeichnungen:
Wie die obigen Ausführungen zu diesem Thema zeigen, ermöglichen die
US-Gesetze eine fast vollständig freie Wahl hinsichtlich
der Namensgebung. Zwar sind Bezeichnungen wie Bank, Insurance und Trust
nur mit entsprechender Lizenz möglich, der Firmenbestandteil "Credit"
wird dagegen, wie die Praxis zeigt, immer wieder erlaubt. Auch eine
Namenswahl für eine US-Gesellschaft in deutscher Sprache ist möglich
(z.B. "Hanseatische Treuhand" mit Rechtsformbezeichnung "GmbH", "GmbH &
Co KG", "OHG" oder "AG"). Im Gegensatz zu vielen anderen
Offshore-Zentren sind auch fast alle Firmenbezeichnungen möglich, so
z.B. die Firmenbestandteile Broker, Investment und andere. Kaufmännische
Verwaltung einer Corporation:
Eine Corporation kann alle Unterlagen, Dokumente, Buchhaltung usw.
ausserhalb der fünf Bundesstaaten führen und aufbewahren. Lediglich die
Kopien der Dokumente sind in dem Registered Office in dem jeweiligen
US-Bundesstaat zu deponieren. Alle sechs Bundesstaaten teilen der
Bundesverwaltung absolut keine Informationen über in ihrem Bundesstaat
gegründete Firmen mit. D.h., der Bund weiss nicht, welche und wieviele
Corporations überhaupt existieren. Es liegt an jeder einzelnen Firma
selbst, sich beim Bund für Steuerzwecke zu melden (Formular SS-4, bei
USF erhältlich) und nachher jährlich bei den Finanzbehörden des Bundes
die Buchhaltung/Bilanz resp. Steuererklärungen einzureichen und die
Bundessteuer zu entrichten.
4. abschließende Beurteilung zur Auswahl eines bestimmten Bundesstaates
zum Zwecke einer US-Firmengründung
Das bekannte "Firmengründungsparadies" Delaware ist längst nicht so
attraktiv, wie Sie vielleicht bisher gemeint haben. Delaware war in der
ersten Hälfte dieses Jahrhunderts derjenige Bundesstaat mit dem
attraktivsten Gesellschafts- und Steuerrecht, aber andere US
Bundesstaaten haben Delaware inzwischen längst eingeholt, wenn nicht
sogar überholt.
Utah ist wegen seiner Franchise - und Income Tax und den entsprechenden
Bilanzierungspflichten den Nevada- und Wyoming-Firmengründungen weit
unterlegen, obwohl diese bei der Gründung etwas teurer sind. In Utah
müssen zudem bei mehr als drei Aktionären auch mindestens drei
Direktoren benannt werden. Ein wesentlicher Vorteil der
Nevada-Gesellschaften ist die Möglichkeit, nennwertlose Inhaberaktien
ausgeben zu können, wodurch die Aktien einerseits schon vom Board of
Directors unterzeichnet werden können und andererseits die Anonymität
als Aktionär garantiert ist.
Wir erinnern an dieser Stelle:
Der Board of Directors darf Nennwertaktien an die Aktionäre erst dann
ausgeben und rechtskräftig unterzeichnen, wenn der Gegenwert der Aktien
von der ausgebenden Gesellschaft auch vereinnahmt wurde. Ist dies nicht
der Fall, macht sich der Board of Directors gegenüber der Gesellschaft
persönlich haftbar. Daher die oben vorgeschlagene Verwendung von
nennwertlosen Aktien ! Nevada hat leider den Nachteil, dass das
Gründungsstatut und spätere Satzungsänderungen von einem Notar in Nevada
beglaubigen sind. Florida Gesellschaften unterliegen einer
Bundesstaats-Gewinnsteuer. In Utah muss eine jährliche Mindeststeuer von
USD 100,-- gezahlt werden. Gesellschaften, die in Delaware registriert
sind, aber nur ausserhalb von Delaware tätig werden, unterliegen dagegen
keiner Delaware Corporate Tax, wohl aber der Delaware Franchise Tax.
Unserer Meinung nach ist die beste konstelation, Firmengründung in
Montana mit zweit Adresse in Nevada und Tochtergesellschaft in Florida
diese wiederum kann sich an allen Gesellschaften im Ausland beteiligen
bis zu 100%
5.
Dienstleistungen
Für Sie
veranlasst NCL die Gründung Ihrer Corporation (siehe unser
Bestellformulare Auftragsgründung oder Vorratsgründung einer US
Corporation in der Rubrik "Firmenmantel bestellen". Nach Gründung einer
Gesellschaft werden Ihnen in der Regel alle Urkunden und die
Aktienzertifikate binnen 21 Tagen übergeben.
Handelsregisterauszüge:
In der Praxis macht der Nachweis der Vertretung von US-Gesellschaften
bei Banken oder vor Behörden häufig große Schwierigkeiten. In den USA
wird in keinem der Bundesstaaten ein mit deutschem, schweizerischem oder
österreichischem Recht vergleichbares Handelsregister geführt, so dass
auch keine Handelsregisterauszüge wie wir sie gewohnt sind, angefordert
werden können. Wir stellen Ihnen statt dessen von deutschen
Handelsregister allseits akzeptierte notariell beglaubigte Statuarische
Erklärungen des Directors der Gesellschaft über die Existenz der
Gesellschaft aus. Nebenbei seien Sie darauf hingewiesen, dass die
Technik des Firmengründens und das Eintragungsprocedere in das
Handelsregister in den USA eine völlig andere ist als in
Kontinentaleuropa. Folgende Dokumente können Sie über uns beziehen:
Certificate of Incorporation (bescheinigt die Gründung einer
Gesellschaft)
Certificate of Existence (bescheinigt die Existenz der Gesellschaft)
Certificate of Good Standing (dies benötigen Sie üblicherweise, wenn
Ihre Gesellschaft ein Jahr oder älter ist und Sie ein Bankkonto eröffnen
oder eine Firmenbeteiligung eingehen wollen)
Certificate of Merger (bescheinigt Firmenzusammenschlüsse)
Certificate of Dissolution (bescheinigt die Löschung einer Gesellschaft)
Generalvollmachten:
Es können
Ihnen von NCL unbefristete oder befristete Generalvollmachten erteilt
werden, soweit Sie den NCL Service
NCL Nominee Directors in Anspruch nehmen.
Firmenfusionen:
Die Fusion einer oder mehrerer US-Gesellschaft(en) mit einer oder
mehreren, auch ausländischen Gesellschaften, ist zulässig. Dabei
entsteht entweder eine völlig neue Gesellschaft [Consolidation] oder
eine der fusionierenden Gesellschaften überlebt [Merger]. Die Vermögen
aller fusionierten Gesellschaften gehen in das Eigentum der neuen bzw.
überlebenden Gesellschaft über.
Für deutsche GmbHs/AGs bieten sich gerade über die Fusion mit einer
US-Gesellschaft, die an einer der amerikanischen Börsen zugelassen
werden kann, eine interessante Möglichkeit, das der Gesellschaft zur
Verfügung stehende Kapital zu erhöhen, ohne den
Weg über deutsche Kreditinstitute oder über deutsche Börsenaktivitäten
zu gehen.
Löschung der Gesellschaft:
Die Löschung und Liquidation einer Gesellschaft [englisch: Dissolution]
geschieht entweder gemäß etwaiger Bestimmungen der Satzung oder aufgrund
eines Beschlusses der Amtsträger (wenn die Aktien nicht ausgegeben
wurden),aufgrund eines Beschlusses der Aktionäre (wenn die Aktien
ausgegeben wurden) oder
von Amts wegen.
Die US-Gesellschaft kann von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie den
gesetzlich vorgeschriebenen Annual Return [Jahresbericht] und/oder die
entsprechenden Jahresgebühren nicht bei der zuständigen
bundesstaatlichen Behörde eingereicht hat. Bei der Auflösung von Amts
wegen behält die Gesellschaft im allgemeinen ihre körperschaftliche
Existenz, darf aber - abgesehen von Liquidationsmaßnahmen - keine
weiteren Geschäfte tätigen. Werden die Berichte bzw. Gebühren innerhalb
einer bestimmten Frist nachgereicht (z.B. innerhalb von drei Jahren),
kann die zuständige Behörde die Firma rückwirkend wieder einsetzen. Die
Geschäfte der Gesellschaft können dann so fortgesetzt werden, als hätte
keine Auflösung stattgefunden
Northern Consulting GbR
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