Sehr geehrter Northern Consulting GbR Kunde!
Datenschutz und Datensicherheit gehören zu den wichtigsten
Prämissen unseres Unternehmens.
Auf dieser Seite wollen wir unsere Kunden ausführlich über Art und Umfang der
Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen unserer Geschäftsprozesse aufklären.
Nachfolgend informieren wir, welche Informationen in unserer Datenbank erfasst
und wie diese Informationen genutzt werden.
Im Rahmen der Erbringung unserer Dienste und Services sind wir zur erfolgreichen
Auftragsabwicklung darauf angewiesen, Ihre Daten erheben, verarbeiten und nutzen
zu dürfen. Das zulässige Maß ist im Teledienstedatenschutzgesetz, dem
Bundesdatenschutzgesetz und weiteren länderbezogenen Datenschutzbestimmungen
geregelt.
Die Northern Consulting erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten,
soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des mit
unseren Kunden begründeten Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten) erforderlich
sind. Hierzu gehören z.B. Name, Anschrift, Kundennummer, Bankverbindung,
Zahlungsweise.
Weiterhin erheben, verarbeiten und nutzen wir personenbezogene Daten unserer
Kunden über die Inanspruchnahme der von Northern Consulting angebotenen Dienste,
soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme unserer Dienste
zu ermöglichen (Nutzungsdaten) oder um die Nutzung dieser Dienste abzurechnen
(Abrechnungsdaten). Abrechnungsdaten speichern wir bis zu sechs Monaten nach
Rechnungsversand, danach werden die Daten gelöscht. Ausnahmsweise speichern wir
diese Daten auch über einen längeren Zeitraum, so z. B. wenn Einwendungen gegen
die Rechnung geltend gemacht werden oder die Rechnung nicht bezahlt wird.
Northern Consulting darf zum Zwecke des Einzugs des Entgelts Daten im Rahmen des §
6 Abs. 5 Teledienstedatenschutzgesetz an Dritte (z. B. Inkassobüro) übermitteln.
Besuchen Sie unserer Homepage, werden die dabei anfallenden Daten regelmäßig
kurzfristig gelöscht. Besuchen Sie unsere Hompage und beginnen den
Bestellprozess, ohne ihn auszulösen oder die Bestellung zu bestätigen, werden
die dabei anfallenden Daten kurzfristig gelöscht.
Northern Consulting ist berechtigt, Auskünfte an staatliche Behörden zu erteilen,
wenn wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind. Mitarbeiter unseres Unternehmens
werden auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet.
Wir erteilen unseren Kunden jederzeit Auskunft über die zu seiner Person
gespeicherten Daten, auf Wunsch auch elektronisch.
|