Limited Gründen
Limited Gründen   

 mit Northern Consulting GbR

| VORTEILE DER LIMITED
Die Gründung einer britischen Limited Company bringt viele Vorteile mit sich.

Die wichtigsten Vorteile haben wir für Sie untenstehend aufgeführt:

Limitierte Haftung

Freie Namenswahl

Keine Haftung mit dem Privatvermögen der Beteiligten. Die Limited Company bietet insbesondere Existenzgründern die Möglichkeiten, die Vorteile der garantierten europäischen Niederlassungsfreiheit zu nutzen.

Der oder die Gründer haben die Möglichkeit, den Namen der Limited frei zu bestimmen. Es ist z. B. keine Nennung des Familiennamens wie in Deutschland bei einzelnen Personengesellschaften erforderlich.

Auslagerungen

Flexibilität

Gründen Sie z. B. für Ihre Geschäftsbereiche je eine Limited und schaffen Sie dadurch eine Holdingstruktur. Im Fall eines Problems mit einem Geschäftsbereich, bleiben Sie mit allen weiteren Bereichen uneingeschränkt handlungsfähig.

Mit Ihrer Limited sind Sie stets flexibel. Sie können problemlos neue Gesellschafter aufnehmen oder eine Kapitalerhöhung durchführen. Veränderungen in der Aktionärsstruktur müssen nur einmal jährlich an das britische Handelsregister gemeldet werden.

Geringes Gründungskapital

Geschäftlicher Neustart

In Deutschland benötigen Sie neben hohen Gründungskosten bei einer GmbH ein Stammkapital von € 25.000 Euro oder € 50.000 bei einer kleinen AG. Eine Limited gründen Sie dabei schon ab £ 1 (€ 1,40) und schließen sogar Ihre private Haftung aus.

Auch nach einer Insolvenz in Deutschland macht Sie die Limited geschäftlich wieder fit. Möchten Sie dabei nicht als Eigentümer der Limited in Erscheinung treten? Kein Problem - nutzen Sie ganz einfach unseren Treuhänderservice.

Firmenfreundliches Recht

Einfache Gesellschaftsauflösung

England hat ein sehr einfaches Gesellschaftsrecht, das von vielen Ländern als Grundlage genommen wurde. Das deutsche Gesellschaftsrecht ist hingegen für Existenzgründer bürokratisch und unfreundlich. Nutzen Sie jetzt die garantierte, europäische Niederlassungsfreiheit in Deutschland.

Ob die Gesellschaft freiwillig (auf Beschluss der Gesellschafter) oder zwangsweise (z. B. aufgrund von Insolvenz) aufgelöst werden soll, ist dies im britischen Gesellschaftsrecht problemlos, zeitnah und ohne große Kosten jederzeit möglich. Auch bei einer Gesellschaftsauflösung steht Ihnen Northern-Limited gerne mit Rat und Tat zur Seite und übernimmt alle erforderlichen Formalitäten.

Niedrige Steuern

Geringe Gründungskosten

Profitieren Sie vom unternehmerfreundlichen Steuerklima in Großbritannien. Abhängig von der Konstruktion der Gesellschaft ist eine Reduzierung der Steuerlast der Gesellschaft von bis zu 40% darstellbar. Konsultieren Sie Ihren Steuerberater –

 

Eine vollwertige Limited zum sofortigen Geschäftsstart erhalten Sie bei uns ohne hohen Zeitaufwand. Wir freuen uns, Sie bald als neuen Kunden begrüßen zu dürfen.